Bamberg: Rabattaktionen sind bei Rechtsschutzversicherungen zulässig

Bamberg : Rabattaktionen sind bei Rechtsschutzversicherungen zulässig

Ein Rechtsschutzversicherer kann den Kunden Vorteile gewähren, die einen von ihm vorgeschlagenen Verteidiger wählen.

Eine entsprechende Klausel in den Versicherungsbedingungen ist zulässig, wie das Landgericht Bamberg entschied. Der Vorteil bestand in dem Fall darin, dass die Selbstbeteiligung geringer ausfällt, wenn ein vom Versicherer vorgeschlagener Anwalt beauftragt wird. Die klagende Rechtsanwaltskammer sah in dieser Regelung einen Verstoß gegen das Recht auf freie Anwaltswahl.

Das sah das Gericht anders und definierte das Rabattsystem nicht als eine Benachteiligung oder Einschränkung, sondern als Belohnung eines Verhaltens des Versicherten. Außerdem diene das System vor allem dazu, die Kommunikation der Anwälte mit dem Versicherer zu beschleunigen. Dass die Versicherung dagegen Einfluss auf Entscheidungen der Versicherten nimmt, hielten die Richter für abwegig (Aktenzeichen: LG Bamberg 1 O 336/10).