Düsseldorf : Rot-Grün und CDU wollen 2,5 Prozent-Hürde für Kommunalwahlen in NRW
Düsseldorf Bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen soll wieder eine Sperrklausel den Einzug von Kleinstparteien in die Räte verhindern. SPD, CDU und Grüne haben sich am Dienstag mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf auf die Einführung einer 2,5-Prozent-Hürde geeinigt. Das Landesverfassungsgericht hatte 1999 die bis dahin geltende Sperrklausel von 5 Prozent gestrichen.
Bei der Kommunalwahl im vergangenen Jahr waren in einzelnen Kommunen bis zu 13 verschiedene Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber in die Räte eingezogen. Das macht die Mehrheitsfindung immer komplizierter.
Die geplante Wiedereinführung einer Sperrklausel sei ein eindeutiges Signal, sagte SPD-Fraktionschef Norbert Römer: „Wir lassen uns die kommunale Demokratie nicht kaputt machen.” Räte und Kreistage werden wieder im Jahr 2020 gewählt.
Mit der Gesetzentwurf für eine Sperrklausel reagiere der Landtag auf einen häufig geäußerten Wunsch aus Stadträten und Kreistagen, betonten alle drei Fraktionen. Die Sperrklausel stärke die Kommunalparlamente, betonte CDU-Fraktionsgeschäftsführer Lutz Lienenkämper.
Der Gesetzentwurf stärke die Rolle der kommunalen Gremien gegenüber den hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten, versicherte Grünen-Fraktionschef Mehrdad Mostofizadeh.
Die Piratenfraktion kündigte eine Klage gegen die Wiedereinführung einer Sperrklausel an. „Eine Sperrklausel ist und bleibt verfassungswidrig”, sagte der Piraten-Abgeordnete Torsten Sommer. Er warf SPD, CDU und Grünen vor, mit ihrem Vorpreschen die Arbeit der Verfassungskommission des Landtags zu hintergehen.
Über die Wiedereinführung einer Sperrklausel waren sich die drei Fraktionen schon länger einig. Debattiert wurde zuletzt über ihre Höhe. Die SPD hatte sich noch im Juni für eine Drei-Prozent-Klausel ausgesprochen.
Lienenkämper sagte jetzt, die 2,5 Prozent „scheine geeignet, den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen und der möglichst weitgehenden Beteiligung von Bürgergruppen gerecht zu werden”.