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NRW bereitet sich mit Gesetzesentwurf auf den Brexit vor

Gesetzesentwurf : NRW will bei Brexit Rechtssicherheit für Bürger und Unternehmen

Nordrhein-Westfalen bereitet sich auf einen vertraglich geregelten Austritt Großbritanniens aus der EU vor. Dazu hat das NRW-Kabinett am Dienstag einen Gesetzentwurf gebilligt.

Er sieht vor, dass für eine Übergangsphase vom geplanten Inkrafttreten des Brexit-Abkommens Ende März 2019 bis zum 31. Dezember 2020 das Vereinigte Königreich im NRW-Landesrecht weiter wie ein Mitgliedstaat der EU behandelt werden soll. Damit solle für NRW-Bürger und -Unternehmen Rechtssicherheit im Umgang mit Großbritannien geschaffen werden. Die Verabschiedung des Gesetzes im Landtag ist noch im Dezember geplant.

Voraussetzung für das NRW-Gesetz ist allerdings, dass das Brexitabkommen mit der EU am 11. Dezember vom britischen Unterhaus auch angenommen wird. Derzeit ist eine Mehrheit dafür nicht sicher. Das Abkommen sieht unter anderem Übergangsfristen für den Verbleib Großbritanniens im EU-Binnenmarkt sowie in der Zollunion vor.

(dpa)