Berlin : Der neue Hilfsfonds heißt ESM
Berlin Griechenland möchte weiter Hilfen der Euro-Staaten bekommen. Ob die Gläubiger aber nach dem Nein bei der Volksabstimmung zu den Reformauflagen dazu bereit sind, ist derzeit unklar. Klar ist, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) für jegliche Zahlungen aus dem ständigen Euro-Rettungsfonds ESM die Zustimmung des Bundestags bräuchte — und das gleich zweifach.
EFSF und ESM: Die Hilfen der Euro-Partnerländer für Griechenland liefen bisher über die vor fünf Jahren aus dem Boden gestampfte Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Dieses zweite Programm lief Ende Juni aus. Zur Verfügung steht jetzt der ständige Euro-Rettungsfonds ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) mit 500 Milliarden Euro.
Entscheidungsverfahren: Die Entscheidung über die Auflage eines neuen ESM-Hilfsprogramms ist ziemlich kompliziert — und eigentlich auch sehr langwierig. Griechenland müsste offiziell einen Antrag stellen. Dann prüfen EU-Kommission, Europäische Zentralbank (EZB) und möglichst auch der Internationale Währungsfonds (IWF) die Voraussetzungen: Dazu gehört unter anderem die Schuldentragfähigkeit, die viele ohne einen Schuldenschnitt längst nicht mehr gegeben sehen. Dazu gehört aber auch, dass „eine Gefährdung der Stabilität der Eurozone insgesamt oder seiner Mitgliedsstaaten vorliegt“. Ob dies der Fall ist, dürfte in Berlin noch für Streit auch in der Koalition sorgen.
Deutsche Rolle: Die Entscheidung über neue Hilfsprogramme fällen die Finanzminister der Euro-Staaten im sogenannten Gouverneursrat des ESM — und zwar einstimmig. Gegen das Votum aus Berlin ist aber selbst bei Eilbeschlüssen, für die eine qualifizierte Mehrheit ausreicht, keine Entscheidung möglich. Berlin verfügt aufgrund des deutschen Kapitalanteils beim ESM über eine Sperrminorität.
Bundestag: Wenn die „haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages betroffen ist“, muss das Parlament eingeschaltet werden. Es müsste Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zunächst einmal das Mandat für Verhandlungen erteilen. Vorliegen muss dafür eine Bewertung des Hilfsantrags durch EU-Kommission und EZB. Dann werden die Details eines Programms einschließlich der Reformauflagen ausgehandelt. Bevor es vom ESM beschlossen werden kann, muss der Bundestag in einem zweiten Votum erneut zustimmen.
IWF: Der Bundestag hat eine weitere Beteiligung des IWF eigentlich zur Bedingung für mögliche weitere Zahlungen an Griechenland gemacht. Das Hinzuziehen des IWF ist allerdings nach den ESM-Regeln nicht zwingend. Zudem ist nicht klar, ob der IWF überhaupt weiter mitmachen kann, nachdem Griechenland bei dem Fonds bereits in Zahlungsverzug ist. Die IWF-Fachleute plädieren zudem für längere Rückzahlungsfristen oder sogar einen Schuldenschnitt, was in Berlin bislang strikt abgelehnt wurde.