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Berlin: Auflagen für Firmenerben werden nochmals gelockert

Berlin : Auflagen für Firmenerben werden nochmals gelockert

Union und SPD haben ihren Streit über die Reform der Erbschaftsteuer beigelegt und kommen der Wirtschaft nochmals entgegen.

Spitzenvertreter der Koalitionsfraktionen und des Finanzministeriums einigten sich nach dpa-Informationen am Montag auf die künftigen Regeln zur steuerlichen Begünstigung von Firmenerben.

Mit dem Kompromiss lockert die Koalition nochmals die Vorgaben zur Verschonung von Firmenerben. Sie fallen weniger scharf aus als zunächst geplant. Der Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) kann nun wie geplant morgen im Kabinett beschlossen werden.

Zuletzt hatte vor allem die CSU großzügigere Auflagen zur Bevorzugung von Firmenerben bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer gefordert. Der SPD wiederum gingen die ersten Korrekturen zugunsten der Wirtschaft zu weit.

Bisher müssen Unternehmensnachfolger generell kaum Steuer zahlen, wenn sie den Betrieb lange genug weiterführen und die Beschäftigung halten. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2014 aber schärfere Regeln für die Begünstigung von Firmenerben gefordert. So sollen unter anderem bei größeren Unternehmen Firmenerben nur dann verschont werden dürfen, wenn sie in einer „Bedürfnisprüfung“ nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften.

Die in der Wirtschaft umstrittene Freigrenze bis zu einer „Bedürfnisprüfung“ soll nun auf 26 Millionen Euro je Erbfall angehoben werden — statt der zunächst geplanten 20 Millionen. Bei Familienunternehmen mit Kapitalbindungen liegt diese Schwelle jetzt bei 52 Millionen statt 40 Millionen Euro. Unterhalb dieser Grenzen kann der Erbe oder Beschenkte künftig weiter automatisch in den Genuss der Verschonung kommen. Wenn das Unternehmen lange genug weitergeführt und Arbeitsplätze erhalten werden, entfällt die Erbschaftsteuer größtenteils oder komplett. Bei der „Bedürfnisprüfung“ soll privates Vermögen bis zur Hälfte herangezogen werden.

Grundsätzlich müssen künftig mehr Unternehmen nachweisen, dass sie für die erlassene Erbschaftsteuer Arbeitsplätze erhalten. Nur bei Kleinstbetrieben mit bis zu drei Mitarbeitern wird die Lohnsumme nicht kontrolliert.

(dpa)