Aachen : Annelie Buntenbach: „Die tägliche Arbeitszeit muss eine Grenze haben“
Aachen Über die Flexibilisierung der Arbeitszeit ist eine neue Diskussion entbrannt. Welche Gefahren, aber auch welche Chancen birgt sie für Arbeitnehmer? Darüber sprach unser Redakteur Joachim Zinsen mit Annelie Buntenbach vom Deutschen Gewerkschaftsbund.
Frau Buntenbach, der Chef der sogenannten Wirtschaftsweise, der Ökonom Christoph Schmidt, hält den Achtstundentag für veraltet. Sie auch?
Buntenbach: Auf keinen Fall. Die tägliche Arbeitszeit muss eine Grenze haben. Würde sie verlängert, hätte das für Beschäftigte nicht nur gravierende gesundheitliche Nachteile zur Folge. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie würde darunter leiden. Beschäftigte brauchen planbare Arbeitszeiten.
Auch die Union und die FDP drängen bei den Jamaika-Sondierungen darauf, das Arbeitszeitgesetz zu ändern und die Arbeitszeit weiter zu flexibilisieren.
Buntenbach: Das ist ein Griff nach dem Feierabend. Schon heute müssen viele Beschäftigte für ihren Arbeitgeber ständig erreichbar und verfügbar sein. Dieser Zustand würde sich verschlimmern. Wer so eine weitere Flexibilisierung fordert, zeichnet ein Zerrbild vom Acht-Stunden-Tag. Es stimmt doch gar nicht, dass in Deutschland nur zwischen neun und 17 Uhr gearbeitet wird und anschließend die Lichter ausgehen. Das Arbeitszeitgesetz ist schon hochflexibel. Damit es seinen Schutz-Charakter nicht verliert, darf es nicht aufgeweicht werden.
Bisher haben Arbeitnehmer den Anspruch darauf, dass zwischen zwei Schichten mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen. Nun gibt es die Forderung, die Mindestruhezeit auf neun Stunden herabzusetzen. Warum sperren sich die Gewerkschaften dagegen?
Buntenbach: Weil Beschäftigte mindestens elf Stunden Ruhezeit brauchen. Diese Grenze ist nicht willkürlich festgelegt. Sie beruht auf arbeitsmedizinischen Erkenntnissen. Wenn Zeiten der Belastung und Erholung nicht in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen, hat das für Arbeitnehmer ein höheres Gesundheitsrisiko zur Folge. Selbst bei elfstündiger Ruhezeit könnte man abends bis 22 Uhr noch am Rechner sitzen und morgens um 9 Uhr im Büro sein — auch wenn das sicher nicht mein Traum von guter Arbeit ist.
Eine aktuelle Studie der Krankenkassen „Die Techniker“ hat ergeben, dass 40 Prozent der Menschen, die unregelmäßige Arbeitszeiten haben oder Schichtdienst leisten, unter massiven Schlafstörungen leiden und deshalb einem deutlich höheren Krankheitsrisiko ausgesetzt sind. Wie lässt sich dieses Problem in den Griff kriegen?
Buntenbach: Erstens: Gesundheitsbelastende Arbeitszeiten sollten so weit wie möglich beschränkt bleiben und nur dann erfolgen, wenn sie unbedingt nötig sind. Zweitens: Der Ausgleich ist entscheidend: Beschäftigte, die beispielsweise drei Nachtschichten hintereinander geleistet haben, brauchen längere Ruhezeiten, damit sich ihr Organismus wieder erholen kann. Drittens: Auch ständige Erreichbarkeit macht Stress. Generell sollten Arbeitnehmer das Recht haben, für den Arbeitgeber auch einmal nicht erreichbar zu sein, um so von der Arbeit Abstand gewinnen und zur Ruhe kommen zu können.
Viele Arbeitnehmer wollen einen besseren Schutz. Als Verbraucher haben sie aber oft auch den Wunsch, nahezu rund um Uhr Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können. Wie ist dieser Widerspruch aufzulösen?
Buntenbach: Das ist immer eine Abwägungsfrage. Auch die Beschäftigten im Einzelhandel haben ein Recht auf Feierabend. Deshalb ist der freie Sonntag eine ausgesprochen wichtige Vereinbarung. Der Heilige Abend am Sonntag ist ebenfalls kein Tag, an dem die Geschäfte geöffnet sein müssen. Generell: Wenn Läden offen sein sollen, dann muss jedes Unternehmen auch genügend Personal haben, um die nötigen Ruhezeiten gewähren zu können.
Was sind für Sie die Grundbedingungen von guter Arbeit in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt?
Buntenbach: Sie muss ein vernünftiges Einkommen garantieren. Sie muss sicher und verlässlich sein, auch von der Perspektive her. Sie darf nicht krank machen. Entscheidend ist aber auch, dass die Beschäftigten über ihre Arbeitszeiten mitbestimmen können. Flexibilisierung muss sich auch für sie lohnen. Zum Beispiel, indem sie das Recht haben, Teilzeit zu arbeiten, anschließend aber wieder in Vollzeitarbeit zurückkehren können. Oder dass sie mehr Zeit und finanzielle Möglichkeiten haben, um sich weiterzubilden.
Es gibt Prognosen, dass durch die Digitalisierung Millionen Arbeitsplätze wegfallen können. Ist es da nicht an der Zeit, dass die Gewerkschaften das Thema Arbeitszeitverkürzung wieder stärker auf die Agenda setzen?
Buntenbach. Das machen wir bereits. Es geht dabei allerdings nicht darum, die generelle Wochenarbeitszeit zu verkürzen. Die IG Metall fordert etwa in den laufenden Tarifverhandlungen, dass künftig in ihrer Branche jeder Beschäftigte das Recht hat, seine Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre von 35 Stunden auf 28 Stunden zu reduzieren und danach in (die) Vollzeit zurückzukehren.