Berlin : Wegen 1,30 Euro: Fristlose Entlassung von Kassiererin rechtens
Berlin Das Berliner Landesarbeitsgericht hat am Dienstag das Urteil der Vorinstanz in der Verhandlung um die fristlose Entlassung einer Berliner Supermarkt-Kassiererin bestätigt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die 50-Jährige Pfandbons im Wert von 1,30 Euro in betrügerischer Absicht verwendete.
Bereits in erster Instanz hatte das Berliner Arbeitsgericht im August 2008 die Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber Kaisers als rechtens bestätigt.
Die Frau war im Januar 2008 von ihrer Arbeit in einem Supermarkt freigestellt worden. Die Arbeitgeber warfen ihr vor, zwei Kundenpfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro nicht korrekt abgerechnet zu haben. Alle Besitzerwechsel eingerechnet arbeitete die Frau 31 Jahre lang in dem Unternehmen.
Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass der Vertrauensverlust durch die Einlösung der Pfandbons der maßgebliche Kündigungsgrund sei, nicht aber der Wert der Sache in Höhe von 1,30 Euro. Auch stelle das Verhalten der Klägerin einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Für den Arbeitgeber sei es als unzumutbar anzusehen, die Kassiererin auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter zu beschäftigen. Zeugen, die die 50-Jährige belasteten, stufte das Gericht als glaubhaft ein.
Auch sahen die Richter die Voraussetzungen einer Verdachtskündigung als erfüllt an. Anders als von der Klägerin und in Teilen der Öffentlichkeit dargestellt, genüge dafür nicht ein „bloßer” Verdacht auf eine Straftat. Voraussetzung sei vielmehr das Vorliegen eines „dringenden” Verdachts einer Straftat, der sich auf objektive Tatsachen gründe, nicht aber auf bloße Unterstellungen des Arbeitgebers. Das Landesarbeitsgericht ließ die Revision zu. (Az: 7 Sa 2017/08)