Brandenburg/Havel : Streit um briefmarkengroßes Stück einer Hausecke entschieden
Brandenburg/Havel Das Brandenburger Oberlandesgericht hat die kuriose Klage mehrerer Eigentümer eines Waldes abgewiesen.
Sie verlangten laut einer Mitteilung des Gerichts vom Mittwoch den Abriss von nur 12 Quadratzentimetern einer Hausecke, die auf ihr 300 Hektar großes Grundstück bei Templin (Uckermark) ragt.
Das Landgericht Neuruppin hatte zuvor den Hausbesitzer dazu verurteilt, diesen etwa briefmarkengroßen Teil seines Anbaus zu entfernen. Durch das neue Urteil wurde diese Entscheidung nun widerrufen.
In der Urteilsbegründung gaben die Richter an, der mit dem Abriss verbundene Aufwand stehe „in einem groben Missverhältnis zu dem dadurch zu gewinnenden Vorteil” für die Eigentümer des Waldes. Sie hatten angegeben, den überbauten Raum für den Abtransport von Holz nutzen zu wollen. Dies könne ihnen nicht geglaubt werden, weil gleich daneben ein sieben Meter breiter Weg liege, befand das Gericht.
Gegen das Urteil ist laut einer Sprecherin keine Revision zugelassen. Theoretisch könnten die Waldeigentümer aber gegen diese Nichtzulassung vor dem Bundesgerichtshof klagen (Az: 5 U 103/09).