Osterode : Neue Pleite für „Knöllchen-Horst”
Osterode Der als „Knöllchen-Horst” bundesweit bekannt gewordene Frührentner Horst-Werner Nilges aus dem Landkreis Osterode hat eine weitere Niederlage in eigener Sache einstecken müssen. Der niedersächsische Landesbeauftragte für Datenschutz wies in einem am Donnerstag veröffentlichten Schreiben Vorwürfe von Nilges gegen den Kreis Osterode wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zurück.
Der Rentner hatte gerügt, dass die Behörde vor einem Gerichtsverfahren gegen ihn wegen Geschwindigkeitsüberschreitung unter anderem ein von einem mobilen Blitzer aufgenommenes Porträtfoto an Journalisten verschickt hatte.
Ein datenschutzrechtlicher Verstoß des Landkreises Osterode liege nicht vor, erklärte der Datenschutzbeauftragte. Indem er sich bei seiner früheren Tätigkeit als Ermittler von Verkehrsverstößen von Journalisten begleiten ließ, habe Nilges freiwillig auf die grundgesetzlich garantierte Privatsphäre verzichtet. „Doch wer sich derart freiwillig in die Öffentlichkeit begibt, kann sich hinterher nicht mehr auf sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung berufen, nur weil sich die vorher gewünschte Aufmerksamkeit und die Berichterstattung nun gegen ihn richtet.”
Nilges hatte in den vergangenen Jahren im Harz mehr als 10.000 Falschparker und andere Verkehrssünder angezeigt, darunter auch die Besatzung eines Rettungshubschraubers. Im März fuhr er selbst mit 63 Stundenkilometern auf einer Straße, auf der nur Tempo 50 zugelassen war. Die zehn Euro Verwarnungsgeld zahlte er nicht, gegen den Bußgeldbescheid legte er kommentarlos Beschwerde ein. Das Amtsgericht Herzberg verurteilte Nilges Anfang August zur Zahlung des Bußgeldes. Vor dem Datenschutzbeauftragten hatte bereits die Göttinger Staatsanwaltschaft einen Verstoß des Kreises Osterode gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verneint.