Frankfurt/Main : Maske hinterm Lenkrad verstößt nicht gegen Vermummungsverbot
Frankfurt/Main Hinterm Steuer hört der Faschingsspaß auf. Maskiert dürfen Autofahrer nur dann unterwegs sein, wenn Sicht, Bewegungsfreiheit und Gehör nicht beeinträchtigt werden. Darauf verweist der Automobilclub AvD in Frankfurt am Main.
Eine Pappnase sei mit der Straßenverkehrsordnung meist noch vereinbar, Augenklappe oder Vollmaske seien jedoch tabu, da sie die Wahrnehmung trübten. „Wer diese Regeln missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss zehn Euro Bußgeld berappen”, warnt AvD-Sprecher Sven Janssen karnevalsselige Autofahrer. Komme es zu einem Unfall, drohe wegen grober Fahrlässigkeit zudem der Verlust des Kaskoschutzes.
An den närrischen Tagen ist das Tragen einer Maske laut Janssen kein Verstoß gegen das Vermummungsverbot, auch wenn das Gesicht nicht zu erkennen ist. Ab Aschermittwoch gelte wieder: Maske ab. Wer dann noch mit Maske geblitzt werde, habe für den Fall, dass er überführt wird, mit höheren Strafen zu rechnen. Es könnte ihm Vorsatz unterstellt werden.
Während des närrischen Treibens ist bekanntermaßen verstärkt mit Alkohol- und Drogenkontrollen zu rechnen. Grundsätzlich gelte, so der AvD: „Wer feiert und fahren will, sollte keinen Alkohol trinken und keine Drogen nehmen.” Schon vor der Party sollte ein Fahrer festgelegt werden, der auf Rauschmittel verzichtet, um die anderen sicher nach Hause zu bringen. Finde sich niemand, sollte auf öffentliche Verkehrsmittel ausgewichen werden.