1. Panorama

Klar und eindeutig: Neue polizeiliche Verfügungen

Klar und eindeutig: Neue polizeiliche Verfügungen

<b>Aachen. Fast täglich flattern Gesetze, Erlasse, Verfügungen auf des Beamten Tisch. Dessen Pflicht ist es, sich stets zu informieren und auf dem neuesten Stand zu sein. Nicht immer leicht, wie Paul Kemen, Sprecher des Polizeipräsidiums Aachen, mitteilt.

In einer kürzlich eingegangenen Verfügung habe es gleich zu Beginn geheißen: „Die Bezüge zu a), b) und c) liegen vor. Die Bezüge zu d) und e) werden mit der Bitte um Kenntnisnahme und Auswertung zur Information, weiteren Veranlassung sowie zur Vervollständigung der Aktenlage übersandt. Aufgrund der Aufhebung der Bezugsverfügung zu b) wird hiermit auch die Bezugsverfügung zu c) aufgehoben.”

Dennoch, so Kemen weiter, sei der kritische Beamte dem Verfasser der Verfügung dankbar: dafür, dass er bei der Vielzahl der Bezüge nicht sämtliche Buchstaben des Alphabets benutzt habe.