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Justiz Goldfische Urteil

Vor dem Verwaltungsgericht : Der Rechtsstaat kümmert sich um zwei Goldfische

Dem Vernehmen nach geht es Max und Moritz (Namen geändert) durchaus gut nach all den turbulenten Monaten. Sie haben sich prächtig eingelebt in ihrer neuen Pflegefamilie. Die Pflegefamilie ist eine Auffangstation. Max und Moritz sind nämlich Goldfische, die dort auf dringendem Wunsch der Veterinäre der Städteregion gelandet sind.

Sie haben die Tiere dem ehemaligen Besitzer entzogen und weitergereicht. Damit war der Fischfreund allerdings nicht einverstanden und führte die Klage. Und so trafen sich die streitenden Parteien in aller Herrgottsfrühe, zu einer Uhrzeit, an der man sonst die Fische füttert, am Montagmorgen vor der 6. Kammer des Aachener Verwaltungsgerichts. Das bewog Einzelrichter Peter Roitzheim zu der Einleitung: „Der Rechtsstaat setzt sich auch für zwei Goldfische in Bewegung.“ Der Streitwert jedenfalls lag bei fünf Euro.

Die Vorgeschichte ist schnell erzählt. Im Juli wurden bei dem Kläger aus Aachen Mängel in der Haltung seiner 13 Wasserschildkröten und seiner Fische festgestellt. Die Behörde, die vorher eine Anzeige erhalten hatte, schaute noch einmal Mitte September nach. Mit der Unterbringung der Reptilien waren die Tierärzte inzwischen einverstanden. Beim Ortstermin entdeckten sie dann eine Plastikwanne (45 x 35 x 38 Zentimeter) abgedeckt mit einem Gitter. „Das Becken war unstrukturiert und ohne Grund“, steht im Einsatzbericht. Die Fahnder fischten zunächst im Trüben, bis sie zwei Goldfische von 15 und 18 Zentimeter Länge entdeckten. Dafür fehlte allerdings eine Filteranlage, die Kontrolleure stellten akuten Sauerstoffmangel unter Wasser fest. Die anspruchslosen Tiere können sich zwar mit ihren stark durchbluteten Kiemen gut an sauerstoffarmes Wasser anpassen, aber aus Sicht der Tierschützer war hier eine Grenze überschritten. „Die Haltung war katastrophal, sie schwammen in ihrem eigenen Kot.“ Der Nitrat-Nitrit-Gehalt sei so hoch gewesen, dass das Ende nahe war.

Goldfische können im Aquarium durchaus 20 bis 30 Jahre alt werden, bei optimalen Bedingungen wird auch schon mal ein 40. Geburtstag gefeiert.  Die Veterinäre sahen solche Lebensziele allerdings als höchst gefährdet an und entschieden sich, die Tiere sicherzustellen, im Amtsjargon: „anderweitig pfleglich unterzubringen“. Schließlich habe der Besitzer es über Monate nicht geschafft, passende Bedingungen zu schaffen. Der Besitzer war damals schon nicht einverstanden und alarmierte die Polizei. Es kam durchaus zu Tumulten. Der Fischhalter vermutete, dass das Veterinäramt kein Fachpersonal geschickt habe. Er machte geltend, seine Goldjungs hätten sich aufgrund einer Erkrankung nur vorübergehend in einem Quarantänebecken befunden. Die Tiermediziner hätten ihm dann spontan untersagt, die Goldfische in das nebenstehende 80-Liter-Aquarium mit Filteranlage, aber noch ohne Bodengrund einzusetzen.

Richter Roitzheim verspürte am Montagmorgen nicht viel Lust, „ewig lange über zwei Fische von einem Anschaffungspreis von etwa 1,50 Euro zu diskutieren“. Er schlug vor, dass der Besitzer seine Süßwasserfische freigeben solle. Schweren Herzens und „nur aus finanziellen Gründen“, folgte er dem Vorschlag, „die Fische haben es bei mir von klein an super gehabt“. Das Verfahren wurde nach etwa einer halben Stunde eingestellt. Die geringen Gerichtskosten von etwa 35 Euro teilen sich Kläger und Beklagte.

Der Vorsitzende hatte die goldfischige Verhandlung auch deswegen so schnell terminiert, um die Unterbringungskosten für Max und Moritz gering zu halten. Für die Tiere fallen derzeit etwa fünf Euro pro Tag an. Das Veterinäramt muss noch entscheiden, ob es versucht, die aufgelaufenen etwa 200 Euro beim ehemaligen Tierhalter geltend zu machen.

Ganz am Ende des Verfahrens hatte der Richter dann noch eine Idee. Er nannte sie eine „Good-will-Aktion“. Er bat die streitenden Parteien noch in dieser Woche zu einem Ortstermin. Das Veterinäramt solle sich die Unterbringungsmöglichkeiten beim Tierhalter noch einmal anschauen. „Wenn alles tiptop ist, bekommen Sie die Fische doch noch zurück – egal, was wir hier vereinbart haben.“