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Stuttgart: Frau wegen Table-Dance zu Recht für Polizeidienst abgelehnt

Stuttgart : Frau wegen Table-Dance zu Recht für Polizeidienst abgelehnt

Wegen Table-Dance-Fotos im Internet ist eine Bewerberin für den Polizeidienst nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zu Recht abgelehnt worden.

Es bestünden „Zweifel an der charakterlichen Eignung der Bewerberin”, teilte das Gericht am Montag in Stuttgart mit. Die Richter lehnten den Eilantrag der Frau auf zügige Fortsetzung ihres Bewerbungsverfahrens ab.

Dem Bereitschaftspolizeipräsidium Baden-Württemberg waren anonym Auszüge aus einem Internet-Forum mit über einer Million Nutzern zugeleitet worden. Dort hatte sich die Frau bereits als Polizeimeisteranwärterin bezeichnet und Fotos eingestellt, die wie Table-Dancing vor Publikum wirkten. Daraufhin brach das Polizeipräsidium das Bewerbungsverfahren ab. Die Frau gab an, sie habe lediglich in Bars bedient und in Stiefeln und Bikini getanzt. Die Bilder seien inzwischen gelöscht.

Die Zweifel an der charakterlichen Eignung der Bewerberin ergeben sich nach Ansicht der Richter aus der Verknüpfung zwischen einer Tätigkeit bei der Polizei und Aktivitäten als Table-Dancerin. Diese Verbindung lasse vermuten, dass sich die Frau durch die Angabe des künftigen Berufs einen stärkeren Zulauf bei ihrem Job als Kellnerin versprochen habe.

Auch sei inzwischen ein Ermittlungsverfahren gegen sie wegen des Verdachts des Missbrauchs von Dienstbezeichnungen anhängig. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (Beschluss vom 18. Februar; AZ 9 K 384/09)