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Amsterdam: Der Richter ist unzufrieden mit dem Urteil

Amsterdam : Der Richter ist unzufrieden mit dem Urteil

Sechs Jahre Haft wegen Beihilfe zum Totschlag. So lautete das Urteil gegen zwölf Mitglieder der niederländischen Hells-Angels-Gruppe „Nomads”. Das Gericht in Amsterdam blieb damit am Donnerstag unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die auf lebenslange Haft wegen Mord plädiert hatte.

Es geht um den gewaltsamen Tod von drei weiteren Mitgliedern des Rockerclubs: Ihre von Kugeln durchsiebten Leichen waren im Februar 2004 in einem Bach nahe Echt bei Maastricht gefunden worden. Im Zuge der Ermittlungen wurde sehr schnell deutlich, dass die drei Männer, darunter „Nomads”-Chef Paul de Vries (54), im Clubhaus in Schinnen-Oirsbeek liquidiert worden waren. Hintergrund der Bluttat waren Streitigkeiten um ein Drogengeschäft, das die drei Getöteten mit der kolumbianischen Drogenmafia auf eigene Faust abgewickelt hätten, ohne dass die anderen Clubmitglieder davon hätten profitieren können.

Das Gericht befand sich in einem Dilemma, denn die Angeklagten schwiegen wie ein Grab. So konnte nicht ermittelt werden, wer die tödlichen Schüsse abgegeben hatte. Nach Ansicht der Anklage spielte dies aber auch keine Rolle, denn alle Bandenmitglieder hätten den Mord verabredet und organisiert.

Der Richter bemängelte hingegen, es habe keine Mordabsicht nachgewiesen werden können. Ein Streit sei außer Kontrolle geraten. Wegen der Zweifel am genauen Tathergang gab es Freisprüche im Zusammenhang mit dem Tod zweier Opfer. Die Verurteilung bezieht sich lediglich auf die tödlichen Schüsse, die den Bandenchef de Vries trafen.

Denn der Staatsanwaltschaft war gelungen, dessen Tod zu rekonstruieren. Demnach soll de Vries während des Streits versucht haben zu fliehen. Er sprang aus dem Fenster im ersten Stock des Clubgebäudes. Die anderen Mitglieder der Hells Angels sollen den Verletzten dann aber wieder zurück ins Clubhaus gezerrt haben, wo er zusammen mit den anderen beiden Männern exekutiert worden sei. Damit hätten sich die zwölf Beteiligten zumindest der Beihilfe zum Totschlag schuldig gemacht. Dafür erhielt jeder einzelne sechs Jahre Haft.

Der Richter bezeichnete sein eigenes Urteil als „äußerst unbefriedigend”, er habe aber keine Wahl gehabt. Die Staatsanwaltschaft will in Berufung gehen. Die Verteidigung monierte, es seien nun auch Unschuldige verurteilt worden für eine Tat, die sie gar nicht begangen haben.