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Essen: Apotheker zersägt: Angeklagter bestreitet Mord

Essen : Apotheker zersägt: Angeklagter bestreitet Mord

Ein arbeitsloser Dachdecker (31) aus Essen muss sich seit Mittwoch wegen Mordes an einem Apotheker (40) vor dem Essener Schwurgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte sein Opfer im Juni 2006 in seinen Keller gelockt und dort gefesselt, erpresst und anschließend erstickt hat.

Danach soll er die Leiche zersägt und in ein Plastikfass gesteckt haben. Zum Prozessauftakt bestritt der Angeklagte die Ermordung. Er behauptet, das Opfer habe sich tragischerweise selbst stranguliert. Der Angeklagte gab zu, den im selben Haus wohnenden Apotheker am Tattag mit Klebeband und Handschellen gefesselt zu haben. Außerdem will er seinem Opfer einen Draht um die Brust geschlungen haben, den er unter der Kellerdecke befestigt habe.

Anschließend habe er dem Apotheker drei EC-Karten abgenommen, mit denen ein Bekannter insgesamt 1000 Euro abgehoben habe. Die Herausgabe der PIN-Nummern will der Dachdecker mit Schlägen erpresst haben. Hintergrund seien seine Drogensucht und seine finanzielle Not gewesen. Die Zwangsräumung seiner Wohnung habe unmittelbar bevorgestanden.

Den Tod des Apothekers schilderte der Angeklagte als Unfall. Nach seinen Angaben habe er den Keller verlassen, um die Schlüssel für die Handschellen zu suchen. Anschließend wollte er sein Opfer angeblich befreien. Als er zurückgekehrt sei, sei der 40-Jährige jedoch tot gewesen. Wörtlich sagte der Angeklagte den Richtern: „Die Zunge war blau, und er hat nach Kot gestunken.”

Die Drahtschlinge müsse verrutscht sein und sich irgendwie um den Hals gewickelt haben. Aus Angst habe er dann versucht, die Leiche zu entsorgen. Dazu habe er die Beine abgesägt, die Körperteile in ein Fass gesteckt und den Behälter auf einem Essener Industriegelände deponiert.

Die Leichenteile waren zwei Wochen nach der Tat entdeckt worden. Zu diesem Zeitpunkt war die Verwesung bereits weit fortgeschritten. Entgegen der Schilderung des Angeklagten geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der 31-Jährige dem Apotheker eine Plastiktüte um den Kopf gewickelt und dann so lange gewartet hat, bis der 40-Jährige nicht mehr geatmet habe.

In der Anklageschrift ist gleich von drei Mordmerkmalen die Rede: Habgier, Heimtücke und Verdeckung einer anderen Straftat. Das Gericht hat für den Prozess zunächst noch fünf Verhandlungstage bis zum 16. März angesetzt.