Neue Regeln für NRW : Zweifach-Geimpfte dürfen wieder ins Restaurant, aber...
Düsseldorf NRW hat nach nur drei Tagen eine neue Corona-Schutzverordnung. Es gelten neue Quarantäne-Bestimmungen. Für Geboosterte gibt es zahlreiche Ausnahmen, aber nicht nur für sie. Ein Überblick.
Für Nordrhein-Westfalen gilt seit Sonntag eine neue Corona-Schutzverordnung und eine neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung. Die Änderungen sollen der Omikron-Variante Rechnung tragen.
Zugleich wurde die 2G-plus-Regelung schon nach wenigen Tagen wieder gelockert: Von der Testpflicht für Restaurants, Kneipen, Hallenbäder und Fitnessstudios ausgenommen sind nun nicht nur Geboosterte, sondern auch geimpfte Genesene sowie doppelt Geimpfte zwischen dem 15. und 90. Tag nach der zweiten Impfung.
Sogar ungeimpfte Genesene dürfen ebenfalls in einem gewissen Zeitraum ohne Test in Fitnessstudio, Schwimmbad, Restaurant und Kneipe – ab dem 28. Tag ihres positiven PCR-Tests bis zum 90. Tag. Dafür gilt nur noch als geboostert, wer unabhängig vom Wirkstoff tatsächlich drei Corona-Schutzimpfungen erhalten hat.
Im Überblick:
Infizierte: Wer durch einen offiziellen Schnelltest oder einen PCR-Test positiv getestet wurde, muss automatisch und ohne gesonderte behördliche Anordnung für zehn Tage in Isolierung. Diese kann - bei zwei Tagen Symptomfreiheit - durch Negativ-Testung auf sieben Tage verkürzt werden. Infizierte müssen ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich und eigenständig informieren.
Kontaktpersonen: Wer mit einem Infizierten im gleichen Haushalt lebt, muss automatisch für zehn Tage in Quarantäne. Diese kann durch Frei-Testung auf sieben Tage verkürzt werden. Bei Kindern in Kindertageseinrichtungen und Schülern kann die Quarantänezeit auf fünf Tage verkürzt werden.
Wenn während der Quarantäne Symptome auftreten, wird ein PCR-Test Pflicht. Sonstige Kontaktpersonen müssen nicht automatisch in Quarantäne, sondern nur bei Anordnung des Gesundheitsamtes. Bei fehlendem oder unvollständigem Impfschutz wird eine Selbstisolierung erwartet.
Ausnahmen: Eine Reihe von Kontaktpersonen muss dennoch nicht in Quarantäne. Das sind:
Geboosterte: Als geboostert gelten nur noch Menschen mit drei Corona-Schutzimpfungen. Dies gilt auch für eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson.
Geimpfte Genesene: Wer geimpft und genesen ist, muss als Kontaktperson ebenfalls nicht in Quarantäne.
Doppelt Geimpfte: Nach zweimaliger Impfung entfällt die Quarantäne zwischen dem 15. und 90. Tag nach der zweiten Impfung.
Genesene: Sie müssen ab dem 28. Tag ihres positiven Tests bis zum
90. Tag nicht in Quarantäne.