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Auffrischimpfung: Zertifikat künftig nur noch mit Booster-Impfung gültig

Auffrischimpfung : Zertifikat künftig nur noch mit Booster-Impfung gültig

Die EU will die Gültigkeit des Impfzertifikats auf neun Monate begrenzen. Dann muss die Auffrischimpfung kommen. Das hat Folgen für den digitalen Impfpass und den Pass im Scheckkarten-Format.

Erst hieß es: Wer zweimal geimpft ist, gilt als vollständig immunisisiert. Bei Johnson&Johnson reichte sogar schon ein Piks. Doch die digitalen Impfzertifikate sind schon jetzt nur ein Jahr lang gültig, gerechnet ab zwei Wochen nach der Zweitimpfung. Doch wegen der nachlassenden Wirkung der Impfstoffe soll diese Zeitspanne nun verkürzt werden.

Da der Impfschutz nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nach einigen Monaten nachlasse, stehe nun eine Entscheidung darüber an, „dass dieses digitale Impfzertifikat angepasst wird an die tatsächliche Schutzwirkung“, sagte Bundesgesundheitminister Jens Spahn (CDU).

In der EU bemüht man sich derzeit um eine einheitliche Regelung, die EU-Kommission peilt eine Verkürzung der Frist auf neun Monate nach Abschluss der ersten Impfserie an. Nach vier bis sechs Monaten, so hat sich herausgestellt, verlieren die Impfstoffe an Wirksamkeit.

Damit müssen sich Bürger, die ihren Status „vollständig geimpft“ auf Dauer erhalten wollen, eine Auffrischimpfung besorgen. Der Status ist bei der Einreise in viele Länder wichtig, bei der Rückreise nach Deutschland aus Hochrisikogebieten, weil dann die Quarantäne entfällt, und bei allen Veranstaltungen und Orten, bei denen die 2G-Regel gilt.

Nach erfolgter Auffrisch-Impfung erhält man wie bei den ersten beiden Impfungen ein Zertifikat mit QR-Code, den man schon jetzt in die Coronawarn- oder Covpass-App hochladen kann.

Bürger, die sich ihr Zertifikat in der Apotheke in Form einer Scheckkarte haben ausstellen lassen, müssen sich diese dann künftig neu ausstellen lassen. Noch aber gilt: „Die Impf-Scheckkarten behalten auch nach einer Booster-Impfung ihre Gültigkeit. Das würde sich erst nach zwölf Monaten ändern oder wenn nur noch geboosterte Menschen als komplett geimpft gelten“, sagt Thomas Preis, Chef des Apothekerverbands Nordrhein.

Weiterhin soll aber auch das gelbe Impfbuch aus Papier gültig bleiben. Auch hier zeigen drei Aufkleber an: vollständig geimpft.

(anh)