Köln liegt vorn : Zahl der Klagen von Fluggästen an NRW-Amtsgerichten steigt
Düsseldorf Startet die Maschine deutlich zu spät oder fliegt sie gar nicht, haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung. Immer mehr Passagiere klagen dieses Geld ein. NRW-Gerichte sind besonders betroffen.
Der Streit um Entschädigung für verspätete oder ausgefallene Flüge landet immer öfter vor Gericht. In Nordrhein-Westfalen leiden vor allem die Amtsgerichte in Düsseldorf und Köln unter einer zunehmenden Klageflut, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Bericht des NRW-Justizministeriums an den Justizausschuss des Landtags hervorgeht.
Danach ist in Köln die Zahl der neu eingegangenen Zivilverfahren im vergangenen Jahr um etwa ein Drittel auf gut 33.000 gestiegen. In Düsseldorf gab es einen Zuwachs um etwa 23 Prozent auf gut 28.000. Diese Zahlen enthalten nicht nur Fluggastklagen. Der Anstieg dürfte aber „maßgeblich“ auf die sogenannten Fluggastrechteverfahren zurückgehen, heißt es in dem Bericht. Diese Entwicklung sei bundesweit zu beobachten.
Laut Deutschem Richterbund sind im vergangen Jahr bundesweit an den Amtsgerichten mit Flughafenstandorten 100.000 Fluggastklagen eingegangen, annähernd doppelt so viele wie 2018. Das Amtsgericht Köln liege dabei mit annähernd 20.000 Fällen vorn, gefolgt von Düsseldorf mit rund 18.700 neu eingegangenen Verfahren. Auf Platz drei liegt Frankfurt/Main mit etwa 15.200 Fällen.
Am Amtsgericht Geldern, das für den Flughafen Weeze zuständig ist, waren es demnach etwa 1800 Klagen, in Dortmund gut 1100. Geringere Zahlen bei den Fluggastklagen gab es in Paderborn mit 271 und am Amtsgericht Steinfurt, zu dessen Zuständigkeitsbereich der Flughafen Münster/Osnabrück gehört, mit 72 Klagen.
Die Deutsche Richterzeitung hatte die Zahlen bei 20 Amtsgerichten an Flughafenstandorten abgefragt. Eine genaue Statistik zu Fluggastklagen gibt es bislang nicht. Sie soll jetzt eingeführt werden, wie das NRW-Justizministerium mitteilte.
Zwar handele es sich häufig um Bagatellverfahren, die sich unstreitig erledigen ließen, sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn. Aber: „Die Masse der Fälle führt dazu, dass andere Aufgaben in den Gerichten liegen bleiben.“ Weil Dienstleister derzeit massiv um neue Mandate betroffener Flugkunden werben würden, könnte sich die Zunahme bei den Klagen noch beschleunigen.
Beim Ausfall eines Fluges oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden steht Reisenden nach EU-Recht eine Entschädigung zu - je nach Flugdistanz 250 Euro, 400 oder 600 Euro. Die Annullierung oder Verzögerung darf aber nicht auf einen sogenannten außergewöhnlichen Umstand zurückgehen. Dieser befreit die Fluglinie von der Zahlungspflicht.