In NRW : Was Sie zur neuen Einreiseverordnung wissen müssen
Aachen Am Montag tritt die neue Einreiseverordnung für Nordrhein-Westfalen in Kraft. Damit werden die Vorschriften zur Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland geregelt. Was Sie jetzt wissen müssen.
Mit der neuen Einreiseverordnung, die am Montag in Kraft tritt, setzt das Land NRW die Muster-Quarantäneverordnung des Bundes in Lanesrecht um. Doch was gilt nun konkret für Reisende, die aus einem Risikogebiet nach NRW einreisen möchten? Ein Überblick:
Die geltenden Regeln:
- Einreisetestung: Reisende, die aus dem Ausland einreisen und sich innerhalb der letzten zehn Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich höchstens 24 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise testen zu lassen
- Gibt es unmittelbar am Ort der Einreise keine Testmöglichkeit, ist der Test innerhalb von 24 Stunden vorzunehmen
- Bis zur Durchführung des Tests ist der Kontakt mit anderen Personen außerhalb des eigenen Hausstandes soweit wie möglich zu unterlassen
Ausnahmen gelten unter anderem für:
- Durchreisende (auf direktem Weg ohne Übernachtung)
- jede Reisetätigkeit im Grenzverkehr mit den Niederlanden, Belgien und Luxemburg für bis zu 24 Stunden
- Grenzpendler: Personen, die ihren Wohnsitz in NRW haben, sich zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung in ein Risikogebiet begeben und regelmäßig (mindestens einmal wöchentlich) an ihren Wohnsitz zurückkehren
- Grenzgänger: Personen, die ihren Wohnsitz in einem Risikogebiet haben, zur Berufsausübung, zu ihrem Studium oder zu ihrer Ausbildung nach NRW einreisen und regelmäßig (mindestens einmal wöchentlich) an ihren Wohnsitz zurückkehren
- Aufenthalte bis zu 48 Stunden aus dringenden familiären Gründen (Besuch von Verwandten ersten Grades und Lebensgefährten, Umgangs- und Sorgerecht)
- Aufenthalte bis zu 48 Stunden bei Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren
Die komplette Verordnung der Landesregierung gibt es hier zum Nachlesen.
Einen aktuellen Überblick darüber, welche Länder als Risikogebiet eingestuft sind, gibt es beim Robert-Koch-Institut.