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Kein Präsenzunterricht: Vier Beschwerden am NRW-Verfassungsgerichtshof

Kein Präsenzunterricht : Vier Beschwerden am NRW-Verfassungsgerichtshof

Im Streit um Präsenzunterricht an den Schulen in Nordrhein-Westfalen in der Corona-Pandemie sind vier Beschwerden am NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster eingegangen.

Nach Auskunft einer Sprecherin sei beabsichtigt, noch am Freitag in der Sache zu entscheiden. Die Kläger, darunter auch eine Grundschülerin aus Köln, waren zuvor mit Eileinträgen gegen die Coronavirus-Betreuungsverordnung am Oberverwaltungsgericht (OVG) gescheitert.

Die obersten NRW-Verwaltungsrichter hatten die Schulschließungen in der derzeitigen Lage als verhältnismäßig eingestuft. Der Gesetzgeber dürfte angesichts der hohen Zahlen bei den Neuinfektionen dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung Vorrang einräumen.

Mehrere Eltern wollen jetzt mit insgesamt vier Beschwerden (Stand Freitag 10.00 Uhr) beim NRW-Verfassungsgerichtshof erzwingen, dass ihre Kinder wieder ganz normal in die Grundschule gehen dürfen. Die betroffenen Schüler kommen aus Köln, Düsseldorf und Ostwestfalen.

(dpa)