Verhandlung über Dieselfahrverbote : Land unterstützt Kauf von Gas- und Nachrüstung von Dieselbussen
Düsseldorf Dieser Zeitpunkt war wohl kein Zufall: Nur einen Tag bevor sich viele Blicke nach Münster richten, wo am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht (OVG) über Dieselfahrverbote in Aachen entscheiden will, sind in Düsseldorf Spitzenbeamte sowie Expertinnen und Experten von Landesregierung und Landesbehörden an die Öffentlichkeit gegangen – um zu unterstreichen, wie wichtig dem Land eine bessere Luft in seinen Städten ist.
Staatssekretär Heinrich Bottermann hatte zum Gespräch ins Umweltministerium geladen, neben ihm nahm eine ganze Reihe von Vertretern aus seinem Ministerium, des Landesumweltamts (Lanuv) und der Bezirksregierung Köln Platz, und die unterschwellige, wenn auch nicht ausgesprochene Botschaft lautete: Seht her, wir tun etwas.
Da passte es gut, dass man kurz vor der Verhandlung in Münster Neuigkeiten verkünden konnte. Zum Beispiel, dass der TÜV Rheinland dem Lanuv in einem aktuellen Gutachten attestiert hat, dass sein Messsystem mit Blick auf die für die Dieselfahrverbote relevanten Stickoxidwerte nicht zu beanstanden ist. Die Gutachter hätten „eindeutig bestätigt“, dass sowohl das Konzept als auch die Standortauswahl bei der Stickoxidmessung „plausibel, sachgerecht und nachvollziehbar“ seien, bekräftigte Lanuv-Vizepräsidentin Ursula Necker. Für Staatssekretär Bottermann ein „wichtiger Debattenbeitrag“, denn: „Wir können uns auf unsere Datenlage uneingeschränkt verlassen.“
Noch wichtiger als dies sind jedoch Fördermittel für Fahrzeugtechniken, die die Luft weniger belasten. Und da öffnet die Landesregierung nun die Schatulle noch etwas mehr und vor allem für die Busflotten. Konkret heißt dies, dass man neben der Förderung elektrischer und wasserstoffbetriebener Busse auch den Kauf von gasbetriebenen Bussen und die Nachrüstung von Dieselbussen mit modernen Filtern bezuschusst: Bei der Anschaffung von Gasbussen werden 40 Prozent der Mehrkosten im Vergleich zu Dieselbussen übernommen, bei der Nachrüstung legt man auf die 80-prozentige Bundesförderung 15 Prozent drauf. Damit wolle man auch die Anreize für kleine Subunternehmer erhöhen, in ihre Fahrzeuge zu investieren, hieß es.
Womit man bei Aachen wäre, wo 40 Prozent der Aseag-Flotte von Fremdfirmen gestellt werden – und wo der Busverkehr als Hauptverursacher dafür gilt, dass der europäische Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Die Deutsche Umwelthilfe als Klägerin vertritt die Auffassung, dass solch eine Grenzwertverletzung künftig zu Fahrverboten führen muss, die Stadt Aachen – und auch die Landesregierung – lehnen diese ab und setzen auf andere Maßnahmen, Aachen etwa auf E-Mobilität und eine Modernisierung der Busflotte.
Doch wie die Richter am Mittwoch oder eventuell auch erst am Donnerstag in Münster entscheiden, ist auch nach einer Expertenanhörung im Mai völlig offen. Da Aachen in dieser Sache jedoch der erste Fall fürs OVG ist – 13 weitere NRW-Städte, darunter auch Düren folgen noch –, erwarten Juristen von einem Urteil durchaus eine gewisse Signalwirkung fürs Land. Und auch wenn sich am Dienstag im Umweltministerium niemand offiziell zur heutigen Verhandlung äußern wollte, ist das Interesse daran weit über Aachen hinaus groß. NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) und die Kölner Regierungspräsidentin Gisela Walsken wollen den Prozess vor Ort persönlich verfolgen.