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Gericht entscheidet: Stadt Düsseldorf muss Tour-de-France-Vertrag offenlegen

Gericht entscheidet : Stadt Düsseldorf muss Tour-de-France-Vertrag offenlegen

Die Stadtverwaltung muss den bisher geheimen Vertrag zum Start der Tour de France 2017 („Grand Départ“) in Düsseldorf offen legen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.

Das entsprechende Urteil sei der Stadt am Dienstag zugestellt worden, teilte das Gericht mit. Ein Journalist hatte auf die Offenlegung geklagt. Er muss laut Urteil jetzt eine Kopie des Vertrages bekommen.

Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) begrüßte die Entscheidung. Die Stadt sei von Anfang an für Transparenz gewesen. Eine Offenlegung sei aber bisher rechtlich unmöglich gewesen, weil der französische Partner A.S.O. seine Zustimmung verweigert habe. „Das nun ergangene Urteil entbindet uns von dieser Verpflichtung. Der Entscheidung des Gerichtes werden wir unverzüglich folgen“, erklärte Geisel.

Einnahmen in Höhe von acht Millionen Euro standen bei der Rad-Veranstaltung Ausgaben von 15,8 Millionen Euro entgegen. Der Stadtrat hatte vorab ein Minus von 4,9 Millionen Euro wegen der Werbewirkung für die Stadt abgesegnet. Tatsächlich waren es aber 7,8 Millionen geworden.

Das Gericht stellte nach eigenen Angaben fest, dass der Journalist einen Auskunftsanspruch nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes NRW hat. Dem könne die Stadt ein Geheimhaltungsinteresse nicht entgegenhalten. Die Stadt habe dem Gericht nicht ausreichend erläutert, dass der Vertrag Geschäftsgeheimnisse des französischen Veranstalters A.S.O. enthalte. Auch könne die Stadt sich nicht auf eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der A.S.O. berufen.

Die Öffentlichkeit habe zudem ein überwiegendes Interesse an der Offenlegung des Vertrages, besonders weil die Durchführung und Finanzierung des Grand Départ im Rahmen der Tour de France 2017 Düsseldorf bereits kontrovers in der Öffentlichkeit diskutiert worden seien.

(dpa)