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Aachen: Skandal um Aachener Personalräte zieht Kreise

Aachen : Skandal um Aachener Personalräte zieht Kreise

Der Skandal um die üppigen Gehälter des Ex-Vorsitzenden des Gesamtpersonalrats der Stadt und des Stadtbetriebs Aachen zieht Kreise. Denn der Mann, dem von 2009 bis 2012 auf dubiose Weise sein Gehalt verdoppelt wurde, ist offenbar kein Einzelfall.

Nach Recherchen unserer Zeitung gibt es auch zwei Fälle in der Verwaltung der Städteregion, in denen Personalräten deutlich überhöhte Gehälter gezahlt werden, für die sie nicht qualifiziert sind.

Dabei handelt es sich um den Personalratsvorsitzenden der Städteregionsverwaltung, der nach Informationen unserer Zeitung als Verwaltungsfachangestellter in die Entgeltgruppe (EG) 14 eingestuft sein soll — wofür man in der Verwaltung sonst einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss vorweisen muss.

Außerdem geht es um seine 2. Stellvertreterin, die als einfache Verwaltungsangestellte ein Gehalt nach EG 11 beziehen soll. Hierfür ist normalerweise nach dem Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes ein FH-Studium, ein Bachelor-Abschluss oder die Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt erforderlich.

Von der Städteregionsverwaltung werden diese Eingruppierungen weder bestätigt noch dementiert. Auch die Personalräte wollen sich auf Anfrage nicht äußern. Der Sprecher der Städteregionsverwaltung, Detlef Funken, betont jedoch, dass bei den Eingruppierungen alles mit rechten Dingen zugegangen sei.

Daran haben Experten Zweifel. Aufstiege vom Gärtner in EG 12 wie in Aachen oder vom Verwaltungsfachangestellten nach EG 14 wie in der Städteregion seien im Zuge der bei freigestellten Personalräten angewendeten fiktiven Laufbahnnachzeichnung „in keiner Weise üblich und nicht gerechtfertigt“, sagt Rechtsanwalt Thomas Fröhlich (Berlin), der früher in der Bundesverwaltung unter anderem in der Korruptionsprävention tätig war. Auch Verwaltungsrechtler Prof. Timo Hebeler (Uni Trier) hält solch kometenhafte Aufstiege angesichts strenger Richtlinien für „nahezu ausgeschlossen“.

Anders als im Aachener Fall, wo mittlerweile Staatsanwälte nach den Verantwortlichen für mutmaßlich unrechtmäßige Gehälter und damit für die mögliche Veruntreuung öffentlicher Gelder fahnden, liegen die Dinge in der Städteregion offenbar klarer: „Über die Eingruppierung von freigestellten Personalratsmitgliedern entscheidet der Städteregionsrat unter Beteiligung des Personaldezernenten und der Leiterin des Amtes Zentrale Dienste“, sagt Funken. Auch der Personalrat selbst gebe ein Votum ab.