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Neue Schutzverordnung: Shoppen mit 2G-Regel - Menschenschlangen vor Geschäften

Neue Schutzverordnung : Shoppen mit 2G-Regel - Menschenschlangen vor Geschäften

Am ersten Tag der 2G-Regel für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen haben sich mancherorts Menschenschlangen vor Geschäften gebildet.

Zu beobachten war das etwa in der Innenstadt von Köln. Vor Läden standen zur Mittagszeit zum Teil 30 oder 40 Menschen an, um nach einer Kontrolle eingelassen zu werden, berichtete ein Reporter der Deutschen Presse-Agentur.

Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft oder genesen ist, kommt seit Samstag nicht mehr in jedes Geschäft hinein. Das regelt die neue Corona-Schutzverordnung. Nicht-Immunisierte dürfen nur noch in Läden für den täglichen Bedarf. Dazu zählen etwa Lebensmittel- und Getränkeläden, Baby- und Tierbedarfsfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und der Großhandel. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden.

Der Handelsverband NRW hatte kritisiert, für viele Betreiber hätten die neuen Regeln „mitten im Weihnachtsgeschäft existenzgefährdende Wirkung“.

(dpa)