Nach massiver Kritik : Schwarz-gelbe Koalition entschärft neues Polizeigesetz
Düsseldorf Nach massiver Kritik von Verfassungsrechtlern hat die schwarz-gelbe Koalition in Nordrhein-Westfalen ihr geplantes neues Polizeigesetz entschärft. Der umstrittene Begriff der „drohenden Gefahr“ als Rechtsgrundlage für erweiterte Polizeibefugnisse bereits im Vorfeld von möglichen Straftaten ist nun gestrichen.
Der Polizeigewahrsam wird nicht so stark ausgeweitet wie geplant. Darauf einigte sich Innenminister Herbert Reul (CDU) am Dienstag mit den Fraktionen von CDU und FDP.
„Wir haben die Bedenken und Argumente Ernst genommen“, sagte Reul. „Was bringt das beste Gesetz, wenn es am Verfassungsgericht scheitert?“ Der korrigierte Entwurf begrenze „das verfassungsrechtliche Risiko auf ein Minimum“. Ziel bleibe es, der Polizei in Zeiten terroristischer Gefahren die notwendigen Befugnisse an die Hand zu geben. „Wir brauchen dafür ein zeitgemäßes Update.“
Das neue Gesetz soll nun im Dezember vom Landtag verabschiedet werden. Reul hofft auf breite Unterstützung auch aus der Opposition. SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty signalisierte Zustimmung. Er hatte der Koalition Zusammenarbeit angeboten und war am Korrekturprozess beteiligt worden. Die SPD will die Details prüfen und den neuen Entwurf in einer weiteren Sachverständigenanhörung erörtern lassen. „Ich bin optimistisch, dass wir das gemeinsam auf den Weg bringen können“, sagte Kutschaty.
Ursprünglich sollte das Sicherheitspaket mit den verschärften Anti-Terrormaßnahmen für NRW schon im Sommer durch den Landtag gehen. Experten hatten jedoch verfassungsrechtliche Bedenken gegen einzelne Maßnahmen geäußert. Die FDP-Politiker Burkhard Hirsch und Gerhart Baum hatten sogar mit einer Verfassungsklage gedroht. Im Sommer waren mehrere Tausend Menschen gegen das neue Polizeigesetz auf die Straße gegangen.
Die Korrekturen im Gesetz:
- Drohende (Terroristische) Gefahr: Diese Begriffe als Voraussetzung für die Ausweitungen von Polizeimaßnahmen im Vorfeld von möglichen Straftaten wurden aus dem Gesetzestext komplett gestrichen, da sie verfassungsrechtlich möglicherweise keinen Bestand gehabt hätten. Laut Reul kann die Polizei dennoch künftig bei drohender Terrorgefahr eingreifen. In dem Gesetz wird jetzt aufgeführt, was genau terroristische Straftaten sind. SPD-Fraktionschef Kutschaty begrüßte, dass das Gesetz sich damit wieder auf „konkrete Gefahren“ konzentriere. Es dürfe nicht einfach „eine große Anzahl von Menschen unter Generalverdacht“ gestellt werden.
- Polizeigewahrsam: Der sogenannte Unterbindungsgewahrsam zur Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Straftat kann von derzeit maximal 48 Stunden auf zwei Wochen ausgeweitet werden. Ursprünglich waren hier vier Wochen vorgesehen. Hinzu kommt eine Verlängerungsoption für weitere 14 Tage. Bayern hat sogar eine Dreimonatsfrist. Unverändert bleibt, dass etwa bei der Verweigerung der Identitätsfeststellung bis zu sieben Tage Gewahrsam möglich sind und bei häuslicher Gewalt bis zu zehn Tage Freiheitsentzug.
- Digitale Überwachung: Die Polizei darf künftig mit richterlicher Anordnung auch auf verschlüsselte Whats App- oder andere Messengerdienste zugreifen. Allerdings muss für das Auslesen ein neuer „Staatstrojaner“ in NRW den strengen Anforderungen des Bundeskriminalamtes (BKA) erfüllen. Ein „Staatstrojaner“ ist eine Software, die sich heimlich im Gerät einnistet und Daten weitergibt.
- Videobeobachtung: Die Beobachtung von Plätzen ist laut Reul künftig nur zulässig, wenn „auf der anderen Seite der Kamera auch ein Polizist sitzt“, der jederzeit eine Streife zu dem betroffenen Ort schicken können müsse. „Es ist keine Überwachung, sondern Beobachtung“, sagte Reul.