1. Region

Ende der Test- und Maskenpflicht: Schulleiter fordern ein Zurück zur Corona-Testpflicht

Ende der Test- und Maskenpflicht : Schulleiter fordern ein Zurück zur Corona-Testpflicht

Für den Start nach den Osterferien wären tägliche Tests sinnvoll, auch wegen der Abiturprüfungen, so Lehrerverbände. Sie rechnen mit hohem Unterrichtsausfall. Ministerin Gebauer verteidigt das Ende der Test- und Maskenpflicht.

Die Osterferien sind vorbei, für die Schülerinnen und Schüler startet heute der Unterricht ohne Masken- und Testpflicht. Das macht Lehrern und Eltern große Sorge. „Leider wechselt NRW zu früh vom Vorsichts- in den Normalmodus. Mit Blick auf die hohe Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen mit eng platzierten Menschen, wie das in Klassenzimmern der Fall ist, mahnen wir zur Vorsicht“, sagt Ralf Niebisch, Vize-Vorsitzender der Schulleitungsvereinigung NRW. Dies gelte insbesondere wegen der unterdurchschnittlichen Impfquote bei Kindern und Jugendlichen.

„Die Pandemie ist nicht vorbei, der Verzicht auf jegliche organisierte Schutzmaßnahmen falsch“, so Niebisch weiter. Die Schulleiter fordern die Beibehaltung der Testpflicht: „Für die ersten Schultage nach den Ferien wären tägliche Tests für alle Schüler, auch für geboosterte und genesene, sinnvoll gewesen, damit mögliche Infektionen nicht in die Schulen getragen wer den.“ Besonders wegen der anstehenden Prüfungen sei Vorsicht geboten, sagt der Schulleiter mit Blick auf die Abitur-, Lernstands- und Berufsabschluss-Prüfungen.

Doch Schul-Coronatests wird es nach dem Willen von Nordrhein-Westfalens Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) nicht mehr geben, sie verweist auf die Bürgertest-Stellen. „Die Landesregierung hat entschieden, dass die schulischen Testungen nach den Osterferien nicht wieder aufgenommen werden. Bei Anlässen und Symptomen gibt es nach wie vor genügend Testmöglichkeiten im Land“, sagt die Ministerin im Interview mit unserer Redaktion. „Überall in der Gesellschaft wurden die Corona-Maßnahmen zurückgenommen, da darf Schule keine Ausnahme sein. Auch die Kinder und Jugendlichen, wie auch die Lehrkräfte müssen an den Lockerungen teilhaben.“

Der nordrhein-westfälische Lehrerverband fordert, die Maskenpflicht wieder einzuführen, die Gebauer bereits zum 2. April aufgehoben hatte. „Ich halte Tests für sinnvoll und auch eine weitere Maskenpflicht. Ansonsten müssen wir von einer stetigen Durchseuchung ausgehen“, sagt Verbands-Präsident Andreas Bartsch.

Gerade wegen der anstehenden Prüfungen könnte das fatale Folgen haben. „Ich appelliere an die Vernunft der Schüler, die Maske zum Schutz zu tragen und damit auch den Präsenzunterricht zu sichern.“ Schüler seien lernfähiger als die Politik. Da Epidemiologen einen heißen Herbst voraussagten, sollte man mit Weitsicht durch den Sommer gehen. „Das Schulministerium bleibt sich treu. Das Verhalten ist konsequent leichtsinnig“, findet Ayla Celik, NRW-Chefin der Gewerkschaft GEW.

Die Ministerin verteidigt hingegen das Ende der Maskenpflicht und untersagt es den Schulen, eine schul-interne Vorgabe zu verhängen: „Ich kann das den Schulgemeinschaften nicht freistellen, weil ein Beschluss zum Beispiel von einer Schulkonferenz nicht über einem Infektionsschutzgesetz des Deutschen Bundestages stehen kann. Dieses Gesetz sieht für Schulen keine Maskenpflicht mehr vor, deshalb darf auch eine Schule keine selbstständig einführen.“ Gebauer weist aber darauf hin, dass Schüler und Lehrer zum Selbstschutz freiwillig eine Maske tragen dürfen: „Es gibt ja kein Masken-Verbot. Wer eine Maske tragen möchte, kann dies überall und weiter tun.“

Mit Anspannung kommen die Abiturienten aus den Osterferien, in dieser Woche starten die zentralen Abiturprüfungen. Hierzu hat das Ministerium am Freitag Regeln erlassen. „Die Schulleitungsvereinigung NRW begrüßt, dass klar geregelt ist, dass ein erkrankter Prüfling und ein Prüfling, der in Quarantäne ist, nicht an Abiturprüfungen teilnehmen kann“, sagt Ralf Niebisch. Für die Betroffenen werde es Nachschreibtermine geben. Wer als geboosterte Kontaktperson von der Quarantäne freigestellt sei oder bei einer Erkältung einen aktuellen negativen Corona-Test vorweise, dürfe laut den Vorgaben an den Prüfungen teilnehmen.

Die Schulleiter-Vereinigung kritisiert, dass auch in diesen Fällen keine Maskenpflicht vorgeschrieben ist, sondern das Tragen der Bedeckung dem Prüfling überlassen bleibt. Diese Kann-Regelung sei nicht nachvollziehbar und werde zu Unfrieden führen.