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Bücher nicht verlängert: Professorin klagt gegen 2250 Euro Verlängerungsgebühren

Bücher nicht verlängert : Professorin klagt gegen 2250 Euro Verlängerungsgebühren

Die Klage einer Professorin gegen eine 2250 Euro hohe Gebührenforderung ihrer eigenen Hochschule für verspätet zurückgegebene Bücher könnte erhebliche Folgen haben.

Sollte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht die Gebührenhöhe als rechtswidrig einstufen, würde dies indirekt nahezu alle Hochschulbibliotheken des Landes betreffen. Wie eine Vertreterin der Hochschule Niederrhein am Freitag vor Gericht aussagte, fußt die Gebührenordnung auf einer Verordnung des Landes NRW aus dem Jahr 2005. Weil die Hochschulen danach aber in die Selbstständigkeit entlassen wurden, hat die Verordnung keine Gültigkeit mehr. Sie werde aber weiterhin von fast allen Hochschulbibliotheken des Landes angewandt, sagte sie.

Die Klägerin, eine Psychologie-Professorin der Hochschule Niederrhein, soll 1000 Euro Säumnisgebühren und 1250 Euro Verwaltungsgebühren zahlen, weil sie 50 Bücher ausgeliehen und verspätet an die Uni-Bibliothek zurückgegeben hat (Az.: 15 K 1130/16). Ihr Anwalt rügte die Gebührenhöhe als unverhältnismäßig.

Eine Vertreterin der Hochschule räumte ein, dass der Gebühr keine Kalkulation des tatsächlichen Aufwands zugrunde liege. Der Richter machte aber deutlich, dass sich die Gebühr nicht nur am Aufwand orientieren müsse, sondern auch eine Lenkungsfunktion haben dürfe, nämlich für eine pünktliche Rückgabe der Bücher zu sorgen. Das Urteil soll in den kommenden Wochen schriftlich ergehen.

(dpa)