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Landesbehörde: Polizei-Drohnen haben besondere Rechte

Landesbehörde : Polizei-Drohnen haben besondere Rechte

Wer in seiner Freizeit eine Drohne steigen lässt, muss zahlreiche Regeln beachten. Die Polizei hat weit mehr Rechte. Die SPD will das noch genauer wissen und hat entsprechende Anfragen an die Landesregierung gestellt.

Sie haben zwar kein Blaulicht oder Martinshorn, aber dennoch wie ein Streifenwagen besondere Rechte: Drohnen der Polizei dürfen – im Gegensatz zu privaten Geräten – unter anderem über Menschenmengen, Straßen und Grundstücken fliegen. Das bestätigte das zuständige Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Die SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag hat zu der Thematik gleich zwei Anfragen an die Landesregierung gestellt.

Hintergrund: Die Polizei in NRW wird nach einem erfolgreichen Pilotprojekt ab 2021 mit 106 Drohnen ausgestattet. Laut LZPD unterliegen Drohnen gemäß der Luftverkehrsordnung nicht den üblichen Verboten, wenn sie von Behörden mit besonderen Sicherheitsaufgaben benutzt werden. „Demzufolge "dürfen" polizeiliche Drohnen mehr als Privatdrohnen, wenn es für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben der Polizei erforderlich ist“, so die Sprecherin des LZPD.

So dürfte die Polizei mit Drohnen sogar über Menschenmengen fliegen. Während des Feldversuchs habe man aber bewusst darauf verzichtet. Bevor Anfang 2021 der Regelbetrieb der Drohnen beginne, werde man das erneut überprüfen.

Dass das LZPD die Verkündung des flächendeckenden Drohnen-Betriebs mit einem Youtube-Film begleitete, hat unterdessen die Opposition auf den Plan gerufen. In dem Video fliegt eine Drohne der Polizei unter anderem über den Rhein bei Duisburg und über ein Autobahnkreuz. Der SPD-Abgeordnete Stefan Kämmerling will nun von der Landesregierung wissen, unter welchen Umständen die Filmszenen entstanden sind. Aus seiner Sicht handelte es sich um keinen dringenden Einsatz.

Zu den Drohnen selbst hat Kämmerling eine zweite Anfrage gestellt, in der es unter anderem heißt: „Unter welchen Voraussetzungen werden Drohnen der Polizei private Wohngrundstücke überfliegen?“ Und: „Unter welchen Voraussetzungen werden Drohnen der Polizei Bild- und/oder
Tonaufzeichnungen über oder von privaten Wohngrundstücken machen?“

(dpa)