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Aachen: Polizei befreit Flüchtlinge aus Lkw an der A44

Aachen : Polizei befreit Flüchtlinge aus Lkw an der A44

Die Polizei hat Mittwochmorgen sechs Flüchtlinge aus einem geschlossenen Lkw befreit. Entsprechende Informationen unserer Zeitung bestätigte am Vormittag die Bundespolizei Aachen. Ersten Ermittlungen zufolge waren die sechs Männer zu einem noch nicht geklärten Zeitpunkt in der Nacht von Dienstag zu Mittwoch auf der A44 in den Lkw eingebrochen und hatten sich auf der Ladefläche versteckt.

Die Männer hätten sich vermutlich auf den Weg nach England machen wollen, erklärte ein Sprecher der Bundespolizei. Der Lkw fuhr aber, anders als die Flüchtlinge offenbar erwartet hatten, nicht gleich los. Der Fahrer hatte die Nacht auf dem Rastplatz Lichtenbusch am deutsch-belgischen Grenzübergang verbracht, er hatte im Führerhaus geschlafen und den Einbruch der Flüchtlinge nicht bemerkt. Als der Lkw um 7 Uhr noch nicht losgefahren war, wurde die Zeit den Flüchtlingen offenbar zu lang. Denkbar auch, dass der Sauerstoff im Laderaum knapp wurde. Die Männer klopften von innen gegen die Tür des Laderaumes, die sie nicht mehr öffnen konnten, teilte die Bundespolizei weiter mit.

Der Lkw-Fahrer, der von den Geräuschen aufwachte, rief die Polizei, die wiederum die Bundespolizei verständigte. Beamte der Inspektion Aachen öffneten die Tür zum Laderaum und befreiten die sechs Männer aus dem Lkw. Die Besatzungen zweier hinzugerufener Rettungswagen stellten fest, dass keiner der Männer gesundheitliche Schäden davongetragen hatte.

Nachdem die Bundespolizei drei Dolmetscher für die sechs Männer und den rumänischen Lkw-Fahrer organisiert hatte, ergaben die Vernehmungen, dass vier der Männer aus Eritrea stammen, von denen sich mindestens drei illegal in der Bundesrepublik aufhielten, wie die Bundespolizei weiter erklärte. Ein weiterer Mann stammt aus dem Sudan, er ist vom Ausländeramt zur Festnahme ausgeschrieben. Und der sechste Mann stammt aus Äthiopien, er hatte bereits vorher in Deutschland um Asyl gebeten. Sein Verfahren läuft noch, er verfügt über eine sogenannte Aufenthaltsgestattung, bis sein Asylverfahren abgeschlossen ist. Die Bundespolizei forderte ihn auf, in seine Unterkunft zurückzukehren. So lange sein Asylverfahren läuft, bestehe für ihn eine sogenannte Residenzpflicht, sagte der Sprecher der Bundespolizei, derzufolge er sich nur begrenzt frei bewegen kann.

Einer der Männer aus Eritrea konnte am Mittwoch zunächst nicht vernommen werden, da kein Dolmetscher für ihn gefunden wurde. In Eritrea gibt es neun gleichberechtigte Nationalsprachen, eine offizielle Amtssprache existiert nicht. Die Bundespolizei ging nach der Vernehmung seiner Landsleute davon aus, dass auch er sich illegal in Deutschland aufhält. Keiner der vier Eritreer habe einen Asylantrag gestellt, weswegen die Bundespolizei die Männer ans Ausländeramt der Städteregion Aachen verwies.

(gego)