21 Eilanträge in Köln : OVG befasst sich mit Ausgangsbeschränkungen
Köln/Münster Sie gelten bisher nicht landesweit – doch wo nächtliche Ausgangssperren eingeführt wurden, gehen Bürger gegen diese Corona-Maßnahme häufig vor Gericht: Mehr als 20 Eilverfahren prüft allein ein Gericht in Köln und auch das Oberverwaltungsgericht ist involviert.
Nächtliche Ausgangsbeschränkungen in einigen Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen beschäftigen die Justiz in einer Reihe von Verfahren. Allein gegen die Regelung in der Millionenstadt Köln, wonach man zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nur noch mit triftigem Grund unterwegs sein darf, gingen bis Montagmittag 21 Eilanträge ein. Laut einer Sprecherin waren die ersten bereits am Freitag eingetroffen – Stunden später war die Maßnahme in Kraft getreten. Wann die zuständige Kammer entscheidet, ist laut Gericht noch unklar.
In weiteren Streitfällen ist nun die zweite Instanz am Zug, ob und wann es eine Entscheidung ist, ist ebenfalls unklar: Wie eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster am Montag mitteilte, liegen inzwischen Beschwerden aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein sowie aus dem Märkischen Kreis gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Arnsberg zu dem Thema vor. Die Richter hatten nach einer Reihe von Anträgen aus Südwestfalen gleichlautende Allgemeinverfügungen für unrechtmäßig erklärt. So bemängelten sie in den Eil-Beschlüssen, dass nicht gut genug begründet sei, warum nächtliche Ausgangsbeschränkungen nötig seien, um das Infektionsgeschehen wirksam einzudämmen. So lange es keine rechtskräftige Entscheidung gibt, wollten die Kreise ihre Verfügungen jedoch nicht außer Kraft setzen.
Im Kreis Siegen-Wittgenstein ist die Regel zunächst bis zum 24. März befristet. Die Allgemeinverfügung zur Ausgangssperre im Märkischen Kreis war am Montag ausgelaufen und durch eine angepasste Version ersetzt worden, in der die nächtlichen Ausgehverbote fortdauern. Man habe sich dabei am Gesetzentwurf der Bundesregierung zum neuen Infektionsschutzgesetz orientiert, hieß es dazu beim Kreis. Auch gegen diese Neuauflage sind laut Verwaltungsgericht Arnsberg inzwischen vier Verfahren anhängig.