1. Region

Landtag NRW: Opposition sieht Aufklärung des Kindesmissbrauchs behindert

Landtag NRW : Opposition sieht Aufklärung des Kindesmissbrauchs behindert

Zwei Haupttäter des Kindesmissbrauchskomplexes Lügde sind längst verurteilt. Ein wichtiges Kapitel ist aber noch nicht geschrieben: Welches Frühwarnsystem kann solche Verbrechen verhindern?

Die Opposition in Nordrhein-Westfalen sieht sich bei der Aufklärung der Frage behindert, ob Behördenversagen massenhaften Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde begünstigt hat. Eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht in Münster soll nun klären, ob die Landesregierung dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss Originalakten zur Verfügung stellen muss. SPD und Grüne kritisierten am Dienstag in Düsseldorf, vor allem Justizminister Peter Biesenbach (CDU) bleibe wichtige Akten seit eineinhalb Jahren schuldig.

Der Minister wies das zurück. Er sei von Einigkeit darüber ausgegangen, dass Opfer im Kindesalter in den Akten umfassend pseudonymisiert werden müssten, um sie vor einer Idenitifizierung durch die Öffentlichkeit zu schützen, erklärte Biesenbach. „Dieses Ziel ist übrigens keine Erfindung des Ministeriums der Justiz, sondern eine Forderung der Landesbeauftragten für Datenschutz, die bei Einsetzung des Ausschusses von allen Fraktionen getragen wurde.“

Die SPD kritisierte dagegen, bei der zeitaufwendigen und mit viel wenig Personal betriebenen Pseudonymisierung seien über 1000 Namen und Orte zum Teil so verändert worden, dass die Sachverhalte kaum mehr rekonstruierbar seien. Biesenbach entgegnete: „75 000 Stellen allein in der Hauptakte des Landgerichts Detmold zu pseudonymisieren nimmt eben auch dann eine erhebliche und nicht sicher zu prognostizierende Zeit in Anspruch, wenn man 13 zusätzliche, mit der Thematik bereits vertraute Pensionäre damit betraut.“

Der SPD-Abgeordnete Andreas Bialas kritisierte: „Wir haben Zeugen befragt, ohne zu wissen, was den Opfern tatsächlich passiert ist“, stellte . Aus einzelnen Vernehmungen und Polizeiprotokollen habe sich der Ausschuss „zusammenpuzzeln“ müssen, dass es bei dem Tatkomplex um „schwerste sexuelle Verbrechen und Vergewaltigungen an kleinen und kleinsten Kindern“ gehe.

Der „Untersuchungsausschuss Kindesmissbrauch“ versucht in NRW seit Sommer 2019 aufzuklären, wie es zu dem hundertfachen Missbrauch von Kindern auf einem Campingplatz im lippischen Lüdge kommen konnte, ohne dass Behörden auf die kriminellen Vorgänge aufmerksam wurden. Im Mittelpunkt steht das Leid eines kleinen Mädchens, das vom Jugendamt in niedersächsischen Hameln zu einem - inzwischen zu einer hohen Freiheitsstrafe verurteilten - Pädokriminellen auf den Campingplatz gegeben worden war.

„Wir kennen nicht das ganze Ausmaß, um da anzudocken: Was heben Jugendämter, Justiz und Polizei gemacht und war das richtig?“, fragte Bialas. „Hätte man staatlicherseits früher handeln müssen, um Kinder frühzeitig aus dieser Hölle zu holen?“ Zur Beantwortung seien die Akten unerlässlich. Das Problem stelle sich bei jeder Zeugenvernehmung im Ausschuss.

Der Prozessbevollmächtigte der Kläger, Dieter Wiefelspütz, verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Untersuchungsausschüsse sich nicht mit puren Auskünften zufrieden geben müssten. Akten hätten im Vergleich zu Aussagen von Zeugen, denen bisweilen das Gedächtnis einen Streich spielen könne, sogar einen höheren Beweiswert, erläuterte der Jurist.

„Abgeordnete sind geborene Geheimnisträger Kraft ihres Amtes“, sagte Wiefelspütz. Ein Verstoß gegen ihre Pflicht zur Geheimhaltung wäre strafbewehrt. Daher gebe es keinen Grund, Abgeordneten unter Verweis auf den Datenschutz Originalakten vorzuenthalten. Der CDU-Abgeordete Dietmar Panske hielt dagegen, eine Klage diene „in keiner Weise einer Aufklärung der schlimmen Missbrauchsfälle“.

Die Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Verena Schäffer, verwies auf das sogenannte Verwahrgelass, einen geschützten Raum im Landtag, wo nur ausgewählte Personen Zugang zu vertraulichen Unterlagen hätten. Dies habe sich zuvor bereits in vielen anderen Untersuchungsausschüssen bewährt.

„Wir wollen keine Videos oder Bilder von Opfern sehen“, versicherte der SPD-Abgeordnete Jürgen Berghahn. Dem Ausschuss gehe es um strukturelles Versagen von Behörden und darum, Lehren für die Zukunft zu ziehen - warum etwa die Kommunikation zwischen Behörden, auch länderübergreifend, so schlecht gewesen und warum erst so spät reagiert worden sei. „Wir gucken ganz tief in die Karten von Behörden und einzelnen Ministerien“, sagte Berghahn auf die Frage, warum so viele Akten nicht herausgegeben würden. Da der Untersuchungsauftrag mit der Legislaturperiode im Frühjahr 2022 ende, bleibe nicht mehr viel Zeit.

(dpa)