Gefahr für Haftanstalten und Flughäfen : NRW will digitale Drohnen-Abwehr
Düsseldorf/Berlin Elektronische Sperrcodes sollen Flugverbotszonen über sensiblen Bereichen wie Haftanstalten oder Flughäfen sichern. Drohnen-Hersteller sollen ihre Produkte entsprechend ausrüsten.
Weil immer mehr Drohnen über Gefängnissen in NRW kreisen, will das Landesjustizministerium eine Gesetzesverschärfung erreichen, wonach die Hersteller Drohnen so programmieren müssen, dass sie nicht mehr in Verbotszonen eindringen können. „Jede Drohne über einer Justizvollzugsanstalt ist eine Sicherheitsstörung“, sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) unserer Redaktion. Denn es sei meist unklar, ob Außenstehende versuchten, Drogen oder Waffen einzufliegen, das Anstaltsgelände auszuspionieren, oder ob sich die Drohnen nur zufällig auf das Anstaltsgelände verirrt hätten.
Seit 2017 erfassen die Behörden in NRW Flüge von Drohnen über Gefängnissen. 2017 und 2018 zählten sie jeweils drei Vorfälle. 2019 waren es bereits zwölf. Die bisherige Rechtslage sieht nur vor, dass die Drohnen-Piloten gewarnt werden müssen, wenn sie ihre Geräte in eine Flugverbotszone über einem Gefängnisgelände oder einem Flughafen steuern. Biesenbach hält das für kontraproduktiv: „Kriminelle wissen dadurch genau, wann sie mit ihrer Drohne am Ziel sind.“ Der NRW-Justizminister betonte auch: „Um solche Sicherheitsstörungen abzustellen, sehe ich zu allererst die Hersteller in der Pflicht.“
Nordrhein-Westfalen will das Thema bei der kommenden Justizministerkonferenz im Juni auf den Tisch legen und gemeinsam mit den anderen Landesjustizministerien den Bund auffordern, das sogenannte Geo-Fencing im Europarecht zu verankern. Das bedeutet, dass sensible Luftbereiche wie Gefängnisse und Flughäfen mit einem virtuellen Zaun umschlossen werden u nd die mit entsprechenden Codes versehene Drohne auf diese Weise daran gehindert wird, in den geschützten Luftraum einzufliegen.
„Es kann nicht angehen, dass der Staat Unsummen in die Hand nehmen muss, um seine Justizvollzugsanstalten technisch mit Radarsystemen oder anderem schweren Geschütz auszurüsten“, betonte Biesenbach. Er wolle sich auch nicht vorstellen, dass die JVA-Bediensteten demnächst auf Drohnen schießen müssten, um sie Absturz zu bringen.
Mit einer Verpflichtung der Drohnen-Hersteller, ihre Geräte für das Geo-Fencing auszurüsten, könnten gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Das System gegen die Überflüge von Drohnen könnte Justizvollzugsanstalten ebenso nützlich sein wie Flughäfen. Auch Biesenbach sagt: „Ich kann mir vorstellen, dass unser Vorstoß auch in anderen Bereichen wie beim wichtigen Thema Flugsicherheit hilfreich sein könnte.“
Drohnen, die sich Flugfel dern nähern, machen schon seit Jahren Ärger. Düsseldorf zählte mit zwölf Überflügen im vergangenen Jahr nach Frankfurt (28 Fälle) Berlin Tegel (15) und München (15) mit die häufigsten Behinderungen durch Drohnen.
Bis es möglicherweise eine digitale Drohnen-Sicherung gibt, müssen die Justizvollzugsanstalten sich mit herkömmlichen Methoden so gut wie mölich abschotten. So rüsten die Gefängnisse in NRW derzeit ihre Fenster mit Feinvergitterung nach, damit durch die Gitterstäbe keine Lieferungen von Waffen oder Drogen durch eine Drohne angenommen werden können. Das Justizpersonal muss zudem verstärkt die Außenflächen nach Päckchen absuchen, die von Drohnen abgeworfen worden sein könnten.