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Finanzverwaltung: NRW verlängert Steuer-Hilfen für Flutopfer

Finanzverwaltung : NRW verlängert Steuer-Hilfen für Flutopfer

Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung verlängert rund 50 steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene des Jahrhundert-Hochwassers mindestens bis zum 31. März dieses Jahres.

Damit solle eine schnelle, unbürokratische Unterstützung fortgesetzt werden, teilte das Finanzministerium am Montag in Düsseldorf mit. Ursprünglich sollte der seit Juli wirksame Katastrophenerlass nur bis Ende 2021 wirksam sein.

Jetzt gilt: Wer bis Ende März einen entsprechenden Antrag stellt, muss bis zum 30. Juni dieses Jahres keine Vollstreckungsmaßnahmen für bis dahin fällige Steuern befürchten. Auf Stundungszinsen und Säumniszuschläge wird laut Ministerium verzichtet. Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuern, die eigentlich bis zum 31. März fällig würden, werden demzufolge längstens bis Ende Juni 2022 ohne Ratenzahlungen gestundet.

Darüber hinaus gibt es für Unternehmen ebenso wie für Privatpersonen Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau. Arbeitgeber können Mitarbeitern und ihren Familien vorübergehend Unterkünfte und Verpflegung steuerfrei gewähren, wenn deren Wohnungen oder Häuser durch das Unwetter unbewohnbar geworden sind. Für Spenden an die Kommunen werden die Nachweispflichten erleichtert. Vereinfachte Antragsformulare sind auf der Homepage des Finanzministeriums abrufbar.

(dpa)