Rechtsgrundlage für Corona-Modellkommunen : NRW verlängert Schutzverordnung
Düsseldorf Die Regeln der aktuellen Coronaschutzverordnung sollen in NRW bis mindestens 26. April gelten. Der Regelkatalog soll zudem die Rechtsgrundlage für Modellkommunen schaffen.
Nordrhein-Westfalen verlängert, mit kleinen Aktualisierungen, seine Corona-Schutzverordnung um eine Woche. „Damit bleibt die konsequente Umsetzung der Notbremse weiterhin bestehen in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100“, teilte die Landesregierung am Donnerstag in Düsseldorf mit. Die kurzfristige Verlängerung der Schutzverordnung bis zum 26. April soll die Zeit überbrücken, bis die geplanten bundeseinheitlichen Regelungen greifen. Die bisher gültige Version war bis zum 18. April befristet.
Tatsächlich haben Kommunen mit Notbremse - die also schon seit mehreren Tagen über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 liegen - in NRW aber die Möglichkeit, Allgemeinverfügungen zu erlassen, die den Bürgern mit aktuellen Tests etwa den Besuch von Geschäften und Museen weiter erlaubt.
Die Corona-Schutzverordnung schaffe jetzt auch die rechtlichen Grundlagen für die angekündigten digitalen Modellprojekte, kündigte die Landesregierung an. Der Start der ersten Projekte war ab dem 19. April vorgesehen - mit Blick auf steigende Neuinfektionswerte müssen die meisten Projekte aber bis auf Weiteres verschoben werden. Das NRW-Wirtschaftsministerium hatte in der vergangenen Woche 14 Kommunen grünes Licht gegeben, um Öffnungen in Teilbereichen mit Schnellteststrategien zu erproben. Dazu zählt auch der Kreis Düren.
Kontrollierte Öffnungsschritte in den genehmigten Projektregionen sind jedoch nur zulässig, wenn die Inzidenz im Kreis oder in der kreisfreien Stadt spätestens zu Beginn des Modellprojekts höchstens 100 beträgt. Liegt der Wert hingegen an sieben aufeinanderfolgenden Tagen über 100, muss das Projekt unverzüglich beendet werden.
Unter den vier am Donnerstag nach RKI-Daten unterhalb einem Corona-Wochenwert von 100 liegenden Kreisen und kreisfreien Städten sind die Modellprojekt-Städte Lippstadt und Soest, sowie der Kreis Coesfeld. Dieser verschob am Donnerstag seine Öffnungsvorhaben wegen steigender Neuinfektionen. Erste Lockerungen wohl im Bereich des Sports könne es „frühestens zum nächsten Wochenende“ geben, teilte der Kreis mit.
Die Stadt Soest will auf Grundlage der kreisweiten Werte von kommenden Montag entscheiden, ob eine Öffnung am 22. April möglich ist. Dort soll in der historischen Altstadt die Außengastronomie mit tagesaktuellem Schnelltest und Termin genutzt werden können. Die meisten anderen Modellregionen hatten den Start ihrer kontrollierten Öffnungstests bereits in den vergangenen Tagen nach hinten verschoben.