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Prozessauftakt am Montag: Wie ist Nicky Verstappen 1998 gestorben?

Prozessauftakt am Montag : Wie ist Nicky Verstappen 1998 gestorben?

Das Gericht in Maastricht wird sich ab kommendem Montag mit einem weiteren spektakulären Fall beschäftigen: dem Tod des damals elfjährigen Nicky Verstappen im Sommer 1998 im Naherholungsgebiet Brunssummer Heide.

Wie schon im Sommer in den Verfahren gegen einen Dreifachmörder und gegen den Fahrer des tödlichen Pinkpop-Unfalls werden auch in diesem Prozess gegen einen 57-jährigen Mann aus Simpelveld Journalisten aus den ganzen Niederlanden in dem Gerichtsgebäude in Maastricht erwartet. Für den Fall sind sieben Verhandlungstage angesetzt, die Plädoyers sollen Mitte Oktober gehalten werden.

Jos B. wird verdächtigt, Nicky Verstappen entführt, sexuell missbraucht und schließlich getötet zu haben. Der Elfjährige verschwand am 10. August 1998 aus einem Sommerlager in der Heide, rund 30 Kilometer nordwestlich von Aachen. Auf die Spur des Angeklagten war die Staatsanwaltschaft 20 Jahre nach der Tat durch groß angelegte DNA-Untersuchungen in der Umgebung des Opfers gekommen, der damals 55-Jährige wurde im August 2018 in der Nähe von Barcelona gefasst, nachdem er geflüchtet und mit internationalem Haftbefehl gesucht worden war.

Jos B. hat erklärt, mit dem Tod des Jungen nichts zu tun zu haben, weigert sich aber zu erklären, wie Dutzende seiner DNA-Spuren auf die Unterwäsche des Jungen gekommen sind. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er Nicky Verstappen entführt, vergewaltigt und erwürgt oder erstickt hat, um die Spuren der Tat zu verwischen. Eine genaue Todesursache war bei der Obduktion nicht festgestellt worden. Der 57-Jährige sitzt seit mehr als zwei Jahren in Untersuchungshaft, wiederholte Versuche seiner Anwälte, ihn auf freien Fuß zu bekommen, wurden von der Justiz abgewiesen.

Verhandlung auch wegen Corona verschoben

Wegen dieser Anträge auf Freilassung und der langen Dauer der Untersuchungshaft haben bereits mehrere Pro-Forma-Sitzungen stattgefunden, da nach niederländischem Recht ein Vorarrest höchstens 110 Tage andauern darf. Deshalb müssen immer wieder Sitzungen des Gerichts stattfinden, in denen auch neue Beweisanträge gestellt werden können und Formalien wie die Terminierung des Hauptprozesses festgesetzt werden können, aber noch keine inhaltliche Behandlung des Falles vorgenommen wird (deshalb Pro-Forma-Sitzungen). Dieses Hauptverfahren sollte schon im Mai beginnen, musste aber wegen der Corona-Pandemie verschoben werden.

Am 28. und 29. September werden sich nun die Prozessbeteiligten mit den Vorgängen vom Sommer 1998 in der Brunssummer Heide beschäftigen, am 5. Oktober werden Sachverständige gehört, etwa Psychiater eines forensischen Untersuchungszentrums, am 7. Oktober kommen die Angehörigen des Elfjährigen zu Wort – die Mutter und Schwester wollen von ihrem Rederecht Gebrauch machen – und für den 16. Oktober sind die Plädoyers vorgesehen. Ein Urteil wird laut niederländischen Medien im November erwartet. Im eigentlichen Sitzungssaal können nur wenige Prozessteilnehmer der Verhandlung folgen, für die Medien und die Öffentlichkeit werden eigene Säle mit Live-Übertragung, zum Teil in der Umgebung, eingerichtet.