Verurteilung als Terrorist möglich : Mutmaßlicher „Cyber-Dschihadist“ in Düsseldorf vor Gericht
Düsseldorf Die islamistische Terrorgruppe Ahrar al-Scham soll in Syrien Unterstützung aus Köln erhalten haben. Ein 39-jähriger Kölner steht deswegen seit Donnerstag vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht.
Während die Bundesanwaltschaft ihn als Unterstützer der islamistischen Terrorgruppe einstuft, gab das Gericht beim Prozessauftakt den Hinweis, dass sogar eine Verurteilung als Terrorist möglich sei.
Der Deutsch-Tunesier soll die Terrorgruppe mit Geld und Material unterstützt haben: Nachtsichtgeräte und Krankentransporter soll er nach Syrien gebracht und dort auch eine Kampfausbildung erhalten haben. Das Gericht hat für den Prozess gegen den verheirateten Vater von zwei Kindern 13 Verhandlungstage eingeplant.
Belastet hatte ihn ein bereits zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilter Islamist und Blumenhändler aus Bergisch Gladbach. Außerdem soll der 39-Jährige sich laut Anklage selbst auf Social-Media-Plattformen als „Cyber-Dschihadist“ bezeichnet und dazu aufgerufen haben, sich der Terrormiliz Islamischer Staat anzuschließen oder diese zu unterstützen. So habe er auf Facebook ein dreiminütiges Video mit dieser Botschaft eingestellt.
Die Verteidiger kritisierten, dass die Gruppe Ahrar al-Scham nur von Deutschland als islamistische Terrorgruppe eingestuft werde. Ihr Mandant bestreite die Vorwürfe und werde sich dazu äußern, sobald der Hauptbelastungszeuge im Prozess ausgesagt habe.