Revision : Mord an Kita-Kind Greta wird Bundesgerichtshof beschäftigen
Mönchengladbach Der Mord an der kleinen Greta in einer Kita im niederrheinischen Viersen wird den Bundesgerichtshof beschäftigen. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt.
Die Verteidiger der zur Höchststrafe verurteilten 25-jährigen Erzieherin Gretas haben wie angekündigt Rechtsmittel eingelegt und ziehen in die Revision. Das hat ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitgeteilt.
Die Erzieherin war wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Mönchengladbach hatte auch die besondere Schwere ihrer Schuld festgestellt. Für die Richter stand fest, dass die Erzieherin der zweijährigen Greta im Schlafraum der Kita den Brustkorb so zusammen gedrückt hat, dass das kleine Mädchen erstickte. Die 25-Jährige hatte bis zuletzt ihre Unschuld beteuert.