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Arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen: Lehrer dürfen bei Schulbeginn nicht mehr in Quarantäne sein

Arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen : Lehrer dürfen bei Schulbeginn nicht mehr in Quarantäne sein

Das NRW-Schulministerium befürchtet, dass Lehrer nach dem Ende der Herbstferien nicht zum Unterricht erscheinen könnten - weil sie nach ihrem Urlaub noch in Quarantäne sind. Für solche Fälle werden harte Konsequenzen angedroht.

Lehrer müssen bei einer Urlaubsreise in ein Coronavirus-Risikogebiet die danach fällige Quarantäne bis Ende der Herbstferien abgeschlossen haben. Darauf hat das NRW-Schulministerium hingewiesen. „Private Reisen können zwar (...) nicht untersagt werden, allerdings können bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen (...) in Betracht kommen“, heißt es in einem Schreiben des Ministeriums an die Bezirksregierungen, die wiederum die Schulen darüber informieren sollen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Dienst könnten auch Bezüge gestrichen werden, mahnt das Ministerium.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Thomas Kutschaty, kritisierte das Ministerium dafür. „Das ist auf keinen Fall der richtige Weg“, sagte Kutschaty am Sonntag in einem Interview mit dem Deutschlandfunk. „Das zeigt aber auch, welche Wertschätzung diese Landesregierung den Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen entgegenbringt.“ Mit Drohungen werde man die Lehrer kaum motivieren. „Das ist schädlich, das sollte man nicht tun“, kritisiert der Oppositionsführer.

Die Schülerinnen und Schüler werden in dem Schreiben des Schulministeriums darauf hingewiesen, dass ihnen ein Betreten des Schulgeländes verboten werden kann, wenn sie nach einer Reise in ein Risikogebiet nicht die Quarantänebestimmungen einhalten, sondern einfach wieder zur Schule gehen. „Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.“

Schülerinnen und Schüler, die über das Ferienende hinaus in Quarantäne bleiben, müssen nicht befürchten, dass ihnen dies als Schwänzen angerechnet wird. Das Urlaubsverhalten sei hier dem privaten Lebensbereich zuzurechnen, urteilt das Ministerium. Wenn eine Schule Zweifel hat, ob ein bestimmter Schüler wirklich deshalb dem Unterricht fernbleibt, weil er in Quarantäne ist, kann die Schule von den Eltern einen Nachweis für die Reise in das Risikogebiet verlangen. Die Quarantänepflicht entfällt wie stets durch den Nachweis eines negativen Testergebnisses. Die Herbstferien in NRW beginnen am 12. Oktober.

(dpa)