Auto auf Bahngleisen abgestellt : Lebensgefährtin muss keinen Schadensersatz zahlen
Köln Eine Beifahrerin muss sich nicht um das Auto ihres Lebensgefährten kümmern, wenn dieser seinen Wagen auf einem Bahngleis abstellt. Das hat das Kölner Landgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden.
In dem kuriosen Fall hatte das Paar 2017 einen Ausflug nach Ratingen unternommen. Kurz vor dem Ziel musste der Fahrer, der unter einer chronischen Magen-Darm-Erkrankung litt, akut eine Toilette aufsuchen und hielt deshalb auf einer Bahngleisanlage an einer Gaststätte an. Dabei bemerkte er nicht, dass der hintere Teil seines Fahrzeugs auf den Schienen stand.
Während der Mann den Wagen fluchtartig verließ, bat er seine Lebensgefährtin noch, das Auto umzuparken. Ein vorbeikommender Zeuge mahnte die Frau kurz darauf, die Gleise schnellstmöglich zu verlassen, da dort Züge führen. Nachdem die Frau ausgestiegen war, erfasste ein Güterzug das Fahrzeug.
Der Autobesitzer forderte dann von seiner – inzwischen ehemaligen – Lebensgefährtin 7000 Euro Schadenersatz für das kaputte Auto. Das Landgericht wies diese Forderung ab. Zwischen den Parteien habe kein rechtliches Schuldverhältnis bestanden, aus dem sich eine Pflicht zum Wegsetzen des Autos ergeben hätte, urteilte die Zivilkammer. Es bestehe auch keine allgemeine rechtliche Verpflichtung, von den Vermögenswerten seines Partners Schaden abzuwenden. Die Entscheidung ist rechtskräftig.