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Bericht vorgelegt: Landesrechnungshof rügt Rekordschuldenstand

Bericht vorgelegt : Landesrechnungshof rügt Rekordschuldenstand

Der Landesrechnungshof hat sich besorgt über ein drohende umfangreiche Belastung künftiger Generationen durch den Rekordschuldenstand des Landes Nordrhein-Westfalen geäußert.

Die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen hätten zu einer dramatischen Verschlechterung der Haushaltslage des Landes seit dem Frühjahr 2020 geführt, erklärte die Rechnungshofpräsidentin Brigitte Mandt am Dienstag in Düsseldorf bei der Vorlage eines Berichts.

Die in der Landesgeschichte beispiellose Nettoneuverschuldung von 11,22 Milliarden Euro im Jahr 2020 habe zum Jahresende zu einem Rekordschuldenstand von 155 Milliarden Euro geführt. „Es gilt zu verhindern, dass die Corona-Pandemie überwiegend zulasten künftiger Generationen bekämpft wird und dadurch ihre finanzpolitischen Handlungsspielräume gravierend eingeschränkt werden“, forderte Mandt und mahnte zugleich an, den Schuldenstand zeitnah zu verringern.

Der Rechnungshof kritisierte, dass die Landesregierung Spielräume in den Jahren vor der Corona-Pandemie nicht konsequent zum Schuldenabbau genutzt habe. „Ein Schuldenstand, der höher ist, als er sein müsste“, betonte Mandt. Die 2018 und 2019 erzielten Finanzierungsüberschüsse von insgesamt 2,8 Milliarden Euro seien statt zur Schuldentilgung weitgehend zur Bildung von finanziellen Reserven eingesetzt worden. Zudem forderte Mandt, bei den Landesausgaben Schwerpunkte zu setzen.

An der bisher auf die lange Bank geschobenen Haushaltskonsolidierung führe kein Weg mehr vorbei. Mandt forderte, die finanziellen Reserven einzusetzen, um die Kreditaufnahme für den NRW-Rettungsschirm zur Pandemie zu reduzieren. Bei vollem Ausschöpfen der 25 Milliarden Euro des NRW-Rettungsschirms und einer linearen Verteilung im vorgesehenen Tilgungszeitraum von 50 Jahren fielen nach einer Hochrechnung Tilgungslasten von über einer halben Milliarde Euro pro Jahr an. Hinzu komme noch der Beitrag zum Wiederaufbau in Flutgebieten.

Der Landesrechnungshof hat sowohl den Landeshaushalt als auch den NRW-Rettungsschirm betrachtet, der daneben zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen vom Land eingerichtet worden ist.

(dpa)