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Immobilien: Kommunen gehen häufiger gegen verwahrloste Wohnungen und Häuser vor

Immobilien : Kommunen gehen häufiger gegen verwahrloste Wohnungen und Häuser vor

Feuchtigkeit, Schimmel oder desolate Sanitäranlagen: Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind 2018 häufiger gegen verwahrloste Immobilien vorgegangen.

In rund 3300 Fällen hätten Kommunen Missstände wie Vernachlässigung oder Überbelegung festgestellt, sagte Landesbauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Donnerstag in Düsseldorf. 2017 hatte es gut 3000 Fälle gegeben. Das sei ein Anstieg von knapp elf Prozent.

Landesweit seien rund 950 Wohnungen oder Häuser für unbewohnbar erklärt worden. In 83 Fällen wurden Immobilien wegen Überbelegung geräumt. Manche Eigentümer müssten dazu angehalten werden, ihre Immobilien in Ordnung zu halten, sagte die Ministerin. Fast drei Viertel der Fälle entfallen auf größere Städte, angeführt von Dortmund (594). 2017 waren es noch 193 gewesen. Besonders die Vermietung teilweise maroder Wohnungen an Zuwanderer aus Südosteuropa ist in vielen Kommunen ein Thema.

Einen deutlichen Anstieg gab es in Rheda-Wiedenbrück - von 2 Fällen im Jahr 2017 auf 352 Fälle im Jahr 2018. Ob das mit der Erwerbszuwanderung aus Rumänien und Bulgarien zusammenhänge, werde noch geprüft, sagte Scharrenbach. Insgesamt gaben 114 Kommunen an, gegen Missstände vorgegangen zu sein. 254 Kommunen meldeten keine Fälle. 368 der 396 Kommunen hatten auf die Abfrage des Ministeriums geantwortet.

Auf Grundlage der Landesbauordnung und des Wohnungsaufsichtsgesetzes können Kommunen bei Verwahrlosung von Mietwohnungen tätig werden. So können sie zum Beispiel hohe Zwangsgelder verhängen und als letztes Mittel sogar eine Wohnung für unbewohnbar erklären lassen.

(dpa)