OVG entscheidet : Pauschale Beschränkungen für Demos in Köln unzulässig
Münster Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mehrere pauschale Corona-Beschränkungen für Demonstrationen in Köln für rechtswidrig erklärt. Das teilte das OVG am Mittwoch mit.
Konkret gehe es um die in Köln verfügte Begrenzung von Versammlungen auf maximal 100 Leute, die Maskenpflicht für alle Teilnehmer - abgesehen von Rednern während ihrer Rede - und das Verbot von Aufmärschen. Das Gericht gab damit nach eigenen Angaben Beschwerden von zwei Antragstellern statt, die für den Mittwoch verschiedene Kundgebungen und einen Aufzug in Köln angemeldet hatten.
Zur Begründung hieß es, dass die Gründe für „derart pauschale Beschränkungen der Versammlungsfreiheit“ der vorliegenden Allgemeinverfügung der Stadt Köln nicht zu entnehmen seien. Je nach Ort und Anlass der Versammlung oder des Aufzugs könne etwa eine Beschränkung der Teilnehmerzahl erforderlich sein oder eben auch nicht. Dies bedürfe aber einer Einzelfallprüfung - der Erlass einer Allgemeinverfügung könne das nicht ersetzen. Gleiches gelte für eine Maskenpflicht unabhängig von der Größe der Versammlung und der Möglichkeit zur Einhaltung von Abständen. Die Stadt sei über die in ganz NRW geltenden Regelungen hinausgegangen.
In Köln lief am Mittwoch unter anderem eine Kundgebung gegen die Coronavirus-Schutzbestimmungen am rechten Rheinufer auf der Deutzer Werft. Eine Polizeisprecherin sagte, dass für diese Versammlung mit geschätzt 110 Teilnehmern allerdings aufgrund der NRW-Coronaschutzverordnung weiterhin eine Maskenpflicht gelte. Die Verordnung sieht diese bei Zusammenkünften mit mehr als 25 Teilnehmern unter freiem Himmel vor.