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Nach Herbstferien im Risikogebiet: Keine Strafe für Schüler in Quarantäne

Nach Herbstferien im Risikogebiet : Keine Strafe für Schüler in Quarantäne

Schüler, die nach den Herbstferien wegen Urlaubs in einem Corona-Risikogebiet in Quarantäne müssen, werden dafür nicht bestraft. Wer sich allerdings nicht an die Quarantäneverordnung hält, bekommt nach Angaben des Schulministeriums Hausverbot.

„Das dem privaten Lebensbereich zuzurechnende Urlaubsverhalten ist durch schulrechtliche Maßnahmen (Bußgeldverfahren, Ordnungsmaßnahmen) nicht zu sanktionieren“, heißt es in der Schul-Mail des Ministeriums.

Im Gegenteil drohe Schülern, die die Quarantäne missachten, ein Hausverbot. „Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar“, so das Ministerium.

Wie für alle Rückreisenden aus ausländischen Risikogebieten gilt für Schüler in NRW eine zweiwöchige Quarantäne – es sei denn, sie können einen negativen Coronavirus-Test vorweisen. Die Eltern müssen ihre Kinder wie bei einer Krankheit schriftlich entschuldigen.

Hat eine Schule den Verdacht, dass jemand die Quarantäne nur vorschiebt, kann von den Eltern ein Nachweis über die Reise ins Risikogebiet verlangt werden. Notfalls seien die Schulen berechtigt, das Gesundheitsamt einzuschalten, so das Ministerium.

(dpa)