Kritik am LVR : Kein Transport für Förderschüler ohne Maske
Köln Der Landschaftverband Rheinland will Förderschüler, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen, vom Schultransport ausschließen. Das soll so nicht sein, heißt es aus dem Schulministerium.
Mehrere Elternverbände kritisieren eine Entscheidung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), Förderschüler ohne Mund-Nasen-Schutz in der Coronavirus-Zeit vom Schultransport auszuschließen. Es sei völlig unverständlich, dass der LVR und auch einige andere Schulträger ihre Fahrdienst-Leistungen für Kinder einstellten, die aufgrund ihrer Behinderungen oder krankheitsbedingt keine Maske tragen könnten, beklagen Vertreter von Inklusionsnetzwerken und der Landeselternkonferenz NRW in einer Mitteilung am Mittwoch.
Wie ein LVR-Sprecher bestätigte, hatte der Verband als Schulträger und Organisator des sogenannten Schülerspezialverkehrs auf mehr als 1000 Linien im Rheinland die Schulleitungen in der vergangenen Woche gebeten, die Eltern über diese Entscheidung zu informieren. Da der Transport mit Pkw oder Kleinbussen durchgeführt werde, sei ein Mund-Nasen-Schutz zur Minimierung des Infektionsrisikos für die anderen häufig ebenfalls chronisch Erkrankten oder immungeschwächten Mitschüler notwendig.
Anders als in einem Linienbus oder in einer Straßenbahn könne man hier auch im Einzelfall keine Ausnahmen realisieren. Die Eltern müssten daher die Beförderung für jene Kinder sicherstellen, die von der Maskenpflicht befreit seien. Der Schülerspezialverkehr sei zudem eine freiwillige Leistung.
„Betroffene Familien empfinden das Vorgehen des LVR als massiven Vertrauensbruch“, heißt es in der Mitteilung der Elternvertreter. In der Umsetzung der Maskenpflicht würden ein Teil der Schülerinnen und Schüler einfach zurückgelassen. Auch von Schulen in anderer Trägerschaft gebe es inzwischen Berichte über „sitzengelassene Förderschüler“.
Das Schulministerium stellte sich auf Anfrage auf die Seite der betroffenen Eltern. Wie es aus dem Ministerium hieß, gelte die Maskenpflicht gemäß der Coronaschutzverordnung auch für den Schülerspezialverkehr, „aber nicht für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können“. In diesen Fällen sei ein ärztliches Attest vorzulegen. Sei das geschehen, sei ein Ausschluss vom Transport „nicht vorgesehen“.