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Justizminister erklärt: Kein pauschales Stornierungsrecht wegen Coronavirus

Justizminister erklärt : Kein pauschales Stornierungsrecht wegen Coronavirus

Die Osterferien stehen vor der Tür und Tausende urlaubsreife Bürger müssen auch in NRW auf ihre längst gebuchten Reisen verzichten. Können die nun wenigstens storniert werden? NRW-Justizminister Biesenbach erklärt Grundsätzliches zum Reiserecht in Corona-Zeiten.

Ein pauschales Stornierungsrecht wegen des Coronavirus steht auch Pauschalreisenden nicht zu. Darauf hat Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU) hingewiesen. Allerdings seien Pauschalurlauber durch besondere gesetzliche Regelungen besser geschützt als Individualreisende, erklärte er auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. Wer seine Reise selbst organisiert habe, sei auf die Kulanz seiner Vertragspartner angewiesen.

Biesenbach appellierte an die Bürger, sich umfassend über ihren Verbraucherschutz zu informieren. In NRW beginnen am 6. April die Osterferien. Tatsächlich gibt es aber wegen der Corona-Pandemie landesweit schon keinen Regelunterricht mehr.

Wie der Justizminister erläuterte, gilt auch bei Pauschalreisen: „Wer aus reinem Unsicherheitsgefühl zuhause bleiben möchte, kann nicht kostenfrei stornieren.“ Auch Reiserücktrittsversicherungen böten keine Garantie, wenn Urlauber lediglich Angst vor dem Coronavirus hätten, aber nicht selbst vor Urlaubsantritt erkrankt seien.

Ein wichtiges Indiz - wenn auch nicht zwingende Voraussetzung für eine reibungslose Stornierung - seien die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts, unterstrich Biesenbach. Wegen der Corona-Krise hat die Bundesregierung eine weltweite Reisewarnung zunächst bis Ende April ausgesprochen.

(dpa)