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Bezirksregierung Köln: Kein Anspruch auf Distanzunterricht für Testverweigerer

Bezirksregierung Köln : Kein Anspruch auf Distanzunterricht für Testverweigerer

Schüler, die einen Selbsttest verweigern, haben keinen Anspruch auf Distanzunterricht. Das bestätigte am Dienstag die Bezirksregierung Köln auf Anfrage unserer Zeitung.

Demnach müssen Schüler lediglich darüber informiert werden, welcher Unterrichtstoff vermittelt wurde. Das gleiche Prozedere gilt bei Kindern und Jugendlichen, die trotz Maskenpflicht keinen Mund-Nasen-Schutz tragen oder die wegen eines Fehlverhaltens vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Wie eine Sprecherin der Bezirksregierung Köln mitteilt, liege durch den Schulausschluss ein „entschuldigtes“ Fehlen vor. Das heißt, dass keine Bußgelder erhoben werden oder andere Schulpflichtmaßnahmen stattfinden.

Seit Montag gilt an allen Schulen Nordrhein-Westfalens eine Testpflicht. Aktuell sind davon aber nur wenige Schüler betroffen. Lediglich Abschlussklassen erhalten Präsenzunterricht. Diese Regelung soll vorerst bis einschließlich Freitag gelten. Für die Jahrgänge 1 bis 6 gibt es eine Notbetreuung.

(akas)