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Johannes Bündgens: Strafbefehl gegen Weihbischof

128.000 Euro veruntreut? : Strafbefehl gegen Aachener Weihbischof verhängt

In Abwesenheit beschließt das Amtsgericht Kerpen, dass Johannes Bündgens eine Freiheitsstrafe erhalten soll, zur Bewährung. Innerhalb einer Frist muss der hohe Geistliche überlegen, ob er diese Strafe akzeptiert. Und wenn nicht?

Das Amtsgericht Kerpen hat am Dienstagmorgen einen Strafbefehl gegen Aachens Weihbischof Johannes Bündgens (65) verhängt. Wegen der Veruntreuung von 128.000 Euro, die einer dementen Bekannten gehört haben, wird Bündgens mit neun Monaten Haft bestraft.

Allerdings wird diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt: Sollte er sich zwei Jahre lang straffrei führen, wird Bündgens nicht ins Gefängnis müssen. Allerdings soll er in jedem Fall eine Geldbuße in Höhe von 5000 Euro zahlen.

Richter Peter Königsfeld verhängte die Strafe in Abwesenheit des angeklagten Weihbischofs, denn Bündgens war am Dienstagmorgen nicht vor dem Gericht erschienen. Sein Verteidiger Christof Püschel legte ein ärztliches Attest vor, das Bündgens bescheinigt, im Moment verhandlungsunfähig zu sein.

Auch beim ersten Versuch, den Prozess gegen ihn zu eröffnen, war Bündgens vergangenes Jahr nicht vor Gericht erschienen, auch damals hatte er ein Attest vorgelegt. In Ausnahmefällen können Verfahren auch in Abwesenheit der Angeklagten geführt werden, üblich ist das aber nicht.

Der am Dienstag verhängte Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Denn Bündgens hat nun zwei Wochen lang Zeit, sich zu überlegen, ob er die Strafe akzeptiert oder nicht. Für Bündgens ist es die Entscheidung zwischen zwei Übeln: Denn dass ein Bischof zu einer Haftstrafe verurteilt wird, ist außergewöhnlich. Welche dienstrechtlichen Konsequenzen damit für Bündgens verbunden wären, ist offen.

Bei Widerspruch käme es zur Hauptverhandlung

Würde er den Strafbefehl nicht akzeptieren, bliebe Bündgens wohl kaum eine andere Wahl, als sich einer öffentlichen Hauptverhandlung zu stellen. Ein Sachverständiger würde Bündgens untersuchen und feststellen, ob und wann Bündgens verhandlungsfähig ist.

Am Dienstag waren in Kerpen ein Dutzend Journalisten, dazu Fotografen und ein Kamerateam. Vor Journalisten und Zuschauern würde dann das Verhältnis des Bischofs zu seiner inzwischen gestorbenen Bekannten Marga K. beleuchtet und geklärt, warum er eine Vollmacht für ihre Konten hatte und warum er sich von diesen Konten 143.000 Euro überwies. Mit Hilfe dieses Betrags hatte er 2018 ein Mehrfamilienhaus im Aachener Süden für 600.000 Euro gekauft.

„Ich gehe davon aus, dass wir gegen den soeben erlassenen Strafbefehl Einspruch einlegen werden“, sagte Rechtsanwalt Püschel nach der Verhandlung am Dienstag. „Gehen Sie bitte davon aus, dass mein Mandant unschuldig ist.“

Die Frist, innerhalb der Bündgens sich entscheiden muss, läuft am 27. Juli aus.