Zeitumstellung : Ist der Tag mit 25 Stunden bald am Ende?
Düsseldorf Eine Stunde vor, eine Stunde zurück: Am Wechsel von Sommer- und Winterzeit scheiden sich die Geister. Viele haben keine Probleme damit. Aber noch mehr wollen einer Umfrage zufolge die Zeitumstellung abschaffen.
Eine Mehrheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen will laut einer Umfrage die Zeitumstellung abschaffen. 78 Prozent sprachen sich in einer Befragung im Auftrag der Krankenkasse DAK-Gesundheit gegen einen Wechsel von Sommer- und Winterzeit aus. Nur knapp ein Fünftel der Befragten (18 Prozent) findet die Zeitsprünge demnach grundsätzlich sinnvoll.
Auf die Frage, welche Zeit stets gelten sollte, entfielen mit 46 Prozent die meisten Stimmen auf die Sommerzeit. 33 Prozent wollen für immer Winterzeit, der Rest konnte sich nicht entscheiden. Beiden Lagern kommt es auf die Helligkeit an: Die Befürworter der Winterzeit finden am wichtigsten, dass es in den kalten Monaten früher hell ist. Die Anhänger der Sommerzeit begrüßen, dass es abends länger hell ist.
71 Prozent der Befragten gaben an, die Zeitumstellung habe körperlich keine Probleme bereitet. Die übrigen 29 Prozent erinnerten sich an Folgen wie Müdigkeit, Schlaf- oder Konzentrationsstörungen und Gereiztheit.
Die EU-Kommission in Brüssel hat einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, nach dem im März 2019 zum letzten Mal verpflichtend alle EU-Staaten an der Uhr drehen müssten. Die DAK halte ein Ende der Zeitumstellung für sinnvoll, sagte der Leiter der Landesvertretung in NRW, Klaus Overdiek. Studien belegten seit 2007 eine steigende Ablehnung gegen den ständigen Wechsel von Sommer- und Winterzeit.
Doch was bedeutet die zusätzliche Stunde am letzten Sonntag im Oktober für Menschen, die nachts zur Arbeit gehen?
Hier gilt: Ist nichts anderes festgelegt, müssen Arbeitnehmer in dieser Nacht eine Stunde länger arbeiten. Denn der Arbeitgeber habe einen berechtigten Anspruch darauf, dass bei ihm keine Lücken entstehen, erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).
Wenn Beschäftigte aufgrund der Zeitumstellung länger arbeiten, bekommen sie das auch vergütet - nach den für Überstunden üblichen Regelungen. Es kann aber auch sein, dass individuell abweichende Regelungen bestehen. Wer sich nicht sicher ist, kann einen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen oder gegebenenfalls den geltenden Tarifvertrag beziehungsweise die Betriebsvereinbarung zurate ziehen.
Mehr als maximal zehn Stunden dürfen Arbeitnehmer aber auch in der verlängerten Nacht der Zeitumstellung nicht arbeiten. Diese Grenze ist im Arbeitszeitgesetz festgelegt. Auch hier kann es jedoch sein, dass im Tarifvertrag davon abweichende Regelungen festgelegt sind.
Die Sommerzeit 2018 endet am Sonntag 28. Oktober. Dann werden die Uhren nachts um 3.00 Uhr um eine Stunde auf 2.00 Uhr zurückgestellt.