Fragen und Antworten : Impfstatus gilt maximal neun Monate
Düsseldorf Die Krankenhäuser sind erleichtert über die 2G-Beschlüsse. Dazu gehört auch, dass der Impfstatus nur noch maximal neun Monate gelten soll. Dann muss die Auffrischung kommen. Das hat Folgen für den digitalen Impfpass.
Angesichts voller Intensivstationen sind die Krankenhäuser erleichtert über die Beschlüsse von Bund und Ländern: „Sie sind absolut richtig, sie müssen jetzt auch konsequent umgesetzt und kontrolliert werden“, sagte Gerald Gaß, Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, unserer Redaktion. „Wir begrüßen sehr, dass die 2G-Regelung inzidenzunabhängig für den Freizeitbereich ausgerollt wird. Insgesamt entsprechen die vorgesehenen Kontaktbeschränkungen gerade für Ungeimpfte dem Ernst der Lage und den Erwartungen der Krankenhäuser.“ Auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei wichtig: „Hier muss nur sichergestellt werden, dass die Regelung Ausweichtendenzen verhindert. Wir begrüßen deshalb auch, dass schnell eine allgemeine Impfpflicht kommen soll.“
Um den Druck auf Ungeimpfte zu erhöhen, wollen Bund und Länder auch die Gültigkeit des Impf-Zertifikats verkürzen. „Weil der Schutz bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus zu verändern sein, sofern keine Auffrischungsimpfung erfolgt“, heißt es dazu im Beschlusspapier.
Welche Verkürzung ist geplant?
Auf EU-Ebene werde diskutiert, dass der Impfstatus seine Gültigkeit für neun Monate nach der zweiten Impfung behalten solle, heißt es weiter. „Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der Impfkampagne bis zum Jahresende verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der Bundesrepublik Anwendung finden soll.“ Ist die Zeit überschritten, soll die App künftig das Zertifikat nicht mehr blau-hinterlegt anzeigen, sodass dies für Kontrolleure im Handel leicht erkennbar ist. Noch ist man sich aber uneins: Einige Länder wollen, dass der Impfstatus nur für sechs Monate gilt. Die Regelung soll aber ohnehin erst starten, wenn alle die Chance auf eine Booster-Impfung hatten. Was sind die Folgen für die Bürger? Unabhängig davon, auf welche Frist man sich einigt: Bürger, die ihren Status „vollständig geimpft“ auf Dauer erhalten wollen, werden eine Auffrischimpfung benötigen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt allen Erwachsenen eine Auffrischung ab sechs Monaten, bei ausreichender Verfügbarkeit der Vakzine schon nach fünf Monaten.
Wofür ist der Status wichtig?
Der Status „vollständig geimpft“ oder „genesen“ ist wichtig an allen Orten, an denen die 2G-Regel gilt. Das sind Gaststätten, Theater, Kinos, Fußballstadien und der Einzelhandel, sofern es nicht um Geschäfte des täglichen Bedarfs geht wie Supermärkte und Apotheken. Das heißt, in jeder Buchhandlung, in jedem Kaufhaus und in jedem Schuhladen muss man nun 2G nachweisen. Auch bei Reisen ins Ausland ist der Status wichtig, zudem bei der Rückkehr aus Hochrisiko-Gebieten, weil nur mit 2G die Quarantäne entfällt.
Wie kommt der Nachweis in den Pass?
Nach erfolgter Auffrischung erhält man ein Zertifikat mit einem QR-Code, den man schon jetzt in die Corona-Warn- oder Covpass-App hochladen kann. Bisher ist das einfach eine Ergänzung. Künftig sollen die Apps „vollständig geimpft“ nur noch anzeigen, wenn auch das Booster-Zertifikat hochgeladen ist, das der Arzt oder die Impfstelle ausstellt. Oder man geht mit seinem gelben Heft zur Apotheke, die ein digitales Zertifikat anfertigt. „Seit der Zunahme der Booster-Impfungen steigt die Nachfrage in den Apotheken nach Ausstellung eines digitalen Impfnachweises – sei es für das Smartphone oder als Scheck-Karte“, so Thomas Preis, Chef des Apothekerverbands Nordrhein. „Durch die kürzere Geltungsdauer des digitalen Impfnachweises, auf die sich Bund und Länder verständigt haben, wird die Nachfrage weiter steigen.“ Es sei sinnvoll, die Gültigkeit auf maximal neun Monate zu beschränken.
Was gilt für die Impf-Scheckkarte?
Bürger, die sich ihr Zertifikat in der Apotheke in Form einer Scheckkarte haben ausstellen lassen, müssen diese neu beschaffen – aber erst, wenn sie geboostert sind und die Gültigkeit der Karte abgelaufen ist. Ein Nachladen der Karte ist nicht möglich. In der Regel kostet eine Impf-Scheckkarte zehn Euro.
Bleibt das gelbe Heft gültig?
Grundsätzlich soll das Impfbuch aus gelbem Papier gültig bleiben. Doch in den ersten Ländern kann man das Buch nicht mehr an der Zugangskontrollen einsetzen. In Baden-Württemberg etwa haben nur noch Bürger mit einem Impfnachweis in digitalisierter Form Zugang zu Veranstaltungen, für die 2G vorgeschrieben ist. So will das Land den Schutz vor gefälschten gelben Impfausweisen erhöhen.