Hohe Corona-Zahlen : Einschränkungen für Feiern treten in Kraft
Düsseldorf Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus zündet NRW jetzt die nächste Stufe: Am Montag treten neue Beschränkungen für Feste in Kraft.
Die Bürger in Nordrhein-Westfalen müssen sich in Kommunen mit hohen Coronavirus-Infektionszahlen jetzt auch beim Feiern stärker einschränken. Am Montag tritt ein weiterer Baustein der aktualisierten Coronaschutzverordnung des Landes in Kraft: Bei 35 oder mehr Infektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen dürfen an Festen aus herausragendem Anlass außerhalb der eigenen vier Wände höchstens 25 Personen teilnehmen. In 50er-Regionen sind dann nur noch höchstens zehn Teilnehmer erlaubt. Zu herausragenden Anlässen zählen etwa Hochzeit, Taufe, Geburtstage, Jubiläum oder eine Abschlussfeier.
Angesichts steigender Infektionszahlen hatte das Landeskabinett am vergangenen Freitag schärfere Regeln beschlossen. Seit dem Wochenende greift in den 50er-Regionen bereits landesweit eine Sperrstunde in der Gastronomie mit Alkoholverkaufsverbot bis 6 Uhr morgens. Millionen Menschen sind davon schon in zahlreichen Städten und Regionen des Landes betroffen.
Ab einem Wert von 35 gilt eine erweiterte Maskenpflicht auf allen Plätzen und Straßen, wo eine regelmäßige Unterschreitung des Mindestabstands zu erwarten ist - etwa in Fußgängerzonen und auf Märkten. Wo konkret überall Maske getragen werden muss, haben die einzelnen Kommunen im Internet veröffentlicht.
In NRW dürfen sich maximal zehn Personen unterschiedlicher Haushalte im öffentlichen Raum treffen - unabhängig von der Infektionslage. In den 50er-Regionen dürfen sich maximal noch fünf treffen. Die Grenzwerte gelten nicht für Gruppen, die innerhalb desselben Haushalts leben - Familien oder Wohngemeinschaften etwa. Außerdem dürfen sich grundsätzlich Personen aus zwei häuslichen Gemeinschaften treffen.